Reduzierung von Stickstoffemissionen bei der Faulschlammbehandlung
Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen. Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet.
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Was wird gefördert?
Bei der Behandlung von Faulschlämmen werden Maßnahmen zur Verringerung von Stickstoffemissionen gefördert. Stickstoff ist ein wesentlicher Bestandteil von Faulschlämmen und kann etwa bei der Verbrennung von Lachgas (N2O) freigesetzt werden. Beispiele für Maßnahmen sind die regenerative thermische Oxidation oder die Stickstoffreinigung mit einem Katalysator (Beschleuniger).
Bezuschusst werden Ausgaben für:
- die Implementierung und Investition der entsprechenden Technologien, deren Errichtung, Installation und Inbetriebnahme, welche direkt mit der Umsetzung der Maßnahme in Zusammenhang stehen.
- alle Investitionen, die die Lachgas-Emissionen aus der Faulschlammbehandlung reduzieren können – die Förderung ist technologieoffen.
Warum es sich für Sie lohnt:
- Mit einer klimafreundlichen Faulschlammbehandlung tragen Sie zu einer Emissionsreduktion von Lachgas (N2O) bei.
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 48 Monate.
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Wer wird gefördert?
Gefördert werden beispielsweise
- Kommunen (rechtlich unselbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen der Kommunen sind wegen der fehlenden Rechtspersönlichkeit nicht antragsberechtigt. Kommunen können für diese einen Antrag stellen),
- rechtlich selbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung
- sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
- öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände.
Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie.
Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen. Weitere Details hierzu finden sich unter Nummer 5.3 der Kommunalrichtlinie.
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Förderquoten
- Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
- Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 45 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
- Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
- Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular beantragen müssen (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“).
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Antragsverfahren und Antragstellung
Förderanträge können ab 1. Februar 2025 gestellt werden.
Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe ab 1. Februar 2025 unter Links und Downloads):
- eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
- einen easy-Online-Antrag „4.2.7 g Maßnahmen zur Förderung von klimafreundlicher Abwasserbewirtschaftung – Reduzierung von Stickstoffemissionen bei der Faulschlammbehandlung“.
Zudem muss eine Machbarkeitsstudie eingereicht werden.
Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung als PDF-Datei über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.
Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:
1. TAN-Verfahren:
Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF-Datei mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail beim Projektträger nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie in der Anleitung.
2. Postalische Einreichung:
Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen Sie diese durch die unterschriftsberechtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69
10963 BerlinFür den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen – bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.
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Antworten auf häufig gestellte Fragen
Ist im Vorfeld der Maßnahmendurchführung eine Machbarkeitsstudie zu erstellen?
Ja. Die Machbarkeitsstudie soll quantitativ beschreiben, oder zumindest qualitativ abschätzen, wie viel Stickstoff bei der Faulschlammbehandlung durch die Maßnahme eingespart werden kann.Welche Anforderungen muss die zuvor erstellte Machbarkeitsstudie erfüllen, um Zuschüsse für Maßnahmen zur Reduktion von Stickstoffemissionen beantragen zu können?
Die Machbarkeitsstudie muss belegen, dass durch die Verwertung des Faulschlamms eine Reduktion der Lachgasemissionen (N2O) auf über 90 Prozent möglich ist.Werden auch Verbesserungen von bereits bestehenden Verfahren gefördert?
Ja. Bedingung für die Förderung ist, dass die Reduktion von Lachgas auf weniger als 90 Prozent zum Ausgangswert geschätzt wird.Welche finanzielle Obergrenze gibt es für die Maßnahmen?
Die spezifischen Ausgaben für die Maßnahmen liegen unter 100 Euro je Tonne CO2-Äquivalent.Sind auch Maßnahmen für die Reduktion von Stickstoffemissionen bei der Klärschlammverwertung zuwendungsfähig?
Da die förderfähigen Maßnahmen eindeutig auf die Faulschlammverwertung als Verfahrensschritt abzielen, muss vor der Verwertung des Schlamms eine anaerobe Schlammstabilisierung (Faulung) durchgeführt werden. Es sind somit nur Maßnahmen förderfähig, welche die Stickstoffemissionen bei der Verwertung von Faulschlämmen vermeiden.Wie ist eine Verbrennung von gemischten Schlämmen, also Klärschlamm und Faulschlamm, beispielsweise von verschiedenen Kläranlagen hinsichtlich der Förderfähigkeit zu bewerten?
Solange auch Faulschlamm bei der Verbrennung verwertet wird, sind solche Maßnahmen über die Kommunalrichtlinie zuwendungsfähig.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch über
- spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
- zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
- das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
- Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH