Klimaschutzkonzept
Ein Klimaschutzkonzept zeigt Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen auf. Es bringt mittel- bis langfristig viele Vorteile für Bürgerinnen und Bürger, Betriebe, Unternehmen sowie das gesamte Kreisgebiet mit sich. Einige dieser Vorteile können Energieeffizienz, saubere Luft oder auch die Wertsteigerung von Grundstücken sein.
In vier Schritten zum Klimaschutzkonzept:
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1. Förderantrag
Der Bund fördert die Erstellung von Klimaschutzkonzepten im Rahmen der Kommunalrichtlinie. Sie stellen dafür einen Förderantrag, der einen Finanzierungsplan beinhaltet.
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2. Stelle ausschreiben
Sie übernehmen die Stellenausschreibung und Einstellung der Klimaschutzmanagerin oder des Klimaschutzmanagers.
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3. Klimaschutzkonzept erstellen
Die neue Klimaschutzmanagerin oder der Klimaschutzmanager erarbeitet in den ersten Monaten das Klimaschutzkonzept.
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4. Vorlage im Rat
Sie verabschieden das Klimaschutzkonzept im höchsten politischen Gremium.
Das Klimaschutzkonzept als Schwerpunkt der Tätigkeit von Fachleuten im Klimaschutzmanagement
Das Klimaschutzkonzept ist der Dreh- und Angelpunkt für ein erfolgreiches Klimaschutzmanagement und damit der Startpunkt für jede Klimaschutzmanagerin und jeden Klimaschutzmanager. Folgende Fristen müssen dabei im Blick behalten werden:
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Zwölf Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums: Entwurfsfassung zum Klimaschutzkonzept beim Projektträger einreichen
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Frühzeitig die externen Dienstleistenden beauftragen (Szenarien und Potenzialanalyse, Energie- und Treibausgasbilanz, externe Prozessunterstützung)
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18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums: Klimaschutzkonzept einreichen
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Förderantrag mindestens sechs Monate vor Ende des Erstvorhabens einreichen, wenn das Konzept im Rahmen eines Anschlussvorhabens umgesetzt wird