Abfallentsorgung
Machen Sie die Abfallwirtschaft in Ihrer Kommune klimafreundlich und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Senkung von Treibhausgasemissionen, etwa durch:
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Sammlung von Grün- und Gartenabfällen
Über die Kommunalrichtlinie wird der Aufbau eines Systems von dezentralen Übergabepunkten, die zur Anlieferung von Garten- und Grünabfällen zur Verfügung stehen, mit 40 Prozent (55 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen die einen kommunalen Entsorgungsauftrag übernommen haben. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Errichtung von Bioabfallvergärungsanlagen
Der Neubau von emissionsarmen Vergärungsanlagen sowie die Erweiterung einer Kompostierungsanlage um eine Vergärungsstufe wird über die Kommunalrichtlinie mit 40 Prozent (55 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen die einen kommunalen Entsorgungsauftrag übernommen haben. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Technologien zur Erfassung von Deponiegasen
Über die Kommunalrichtlinie wird der Einsatz geeigneter Klimaschutztechnologien zur optimierten Deponiegaserfassung in Siedlungsabfalldeponien mit 50 Prozent (65 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen die einen kommunalen Entsorgungsauftrag übernommen haben . Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Technologien zur aeroben in situ-Stabilisierung von Deponien
Über die Kommunalrichtlinie wird der Einsatz geeigneter Klimaschutztechnologien zur aeroben in situ-Stabilisierung von Siedlungsabfalldeponien mit 50 Prozent (65 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen die einen kommunalen Entsorgungsauftrag übernommen haben . Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Machbarkeitsstudien
Über die Kommunalrichtlinie werden Machbarkeitsstudien für im Bereich Abwasserwirtschaft und Siedlungsabfall mit 50 Prozent (70 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert. Ziel ist es, Treibhausgasminderungspotenziale zu analysieren sowie Klimaschutzmaßnahmen systematisch vorzubereiten und zu planen.
Antragsberechtigt sind Akteure gemäß Nummer 5 der Kommunalrichtlinie, die bei eigenen Anlagen und Infrastrukturprojekten hohe Treibhausgaspotenziale heben wollen.
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Fokuskonzept Abfallwirtschaft
Über die Kommunalrichtlinie wird die Erstellung von Fokuskonzepten durch fachkundige externe Dienstleister mit 60 Prozent (80 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Dieses bezieht sich auf eines der folgenden Themen:
- Mobilität
- Abfallwirtschaft
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.