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Beratung, Netzwerke & Analysen

Profitieren Sie von Fördermitteln zum Beispiel für externe Fach- und Prozessunterstützung, Energiesparprojekte mit pädagogischem Ansatz oder finanzieller Unterstützung für die gemeinsame Netzwerkarbeit. Folgende Fördergegenstände stehen zur Auswahl:

  • Einstiegs- und Orientierungsberatung zum Klimaschutz

    Gefördert wird eine Einstiegs- und Orientierungsberatung zum Klimaschutz durch fachkundige externe Dienstleister mit 70 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren). Ziel einer Beratung kann auch die Erstellung einer Treibhausgas-Bilanz und -Potenzialanalyse sein.

    Antragsberechtigt sind insbesondere kleine Kommunen, Kitas, Schulen, öffentlich- rechtliche sowie gemeinnützige Einrichtungen des Sozialwesens und Religionsgemeinschaften. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

  • Fokusberatung Klimaschutz

    Über die Kommunalrichtlinie wird eine Fokusberatung im Bereich Klimaschutz durch externe Dienstleister für Antragstellende, die am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen, mit 70 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.

    Antragsberechtigt sind insbesondere kleine Kommunen, kommunale Unternehmen öffentlich- rechtliche sowie gemeinnützige Einrichtungen des Sozialwesens und Religionsgemeinschaften. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

  • Energiesparmodelle

    Über die Kommunalrichtlinie gefördert wird die Einführung von Energiesparmodellen in Schulen und Kindertagesstätten in öffentlicher, gemeinnütziger oder religionsgemeinschaftlicher Trägerschaft mit 70 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren).  Energiesparmodelle motivieren die Nutzenden dieser Einrichtungen zur aktiven Mitarbeit im Klimaschutz und zur Einsparung von Energie, Wasser und Abfall.

    Antragsberechtigt sind Schulen und Kindertagesstätten in öffentlicher, gemeinnütziger oder religionsgemeinschaftlicher Trägerschaft.

  • Kommunale Netzwerke

    Über die Kommunalrichtlinie wird der Betrieb kommunaler Netzwerke mit  60 Prozent (80 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) während der Netzwerkphase gefördert.

    Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5.1 der Kommunalrichtlinie.

  • Machbarkeitsstudien

    Über die Kommunalrichtlinie wird die Erstellung von Machbarkeitsstudien durch externe Dienstleister mit 50 Prozent (70 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.

    Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen, Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag sowie Wasserwirtschaftsverbände. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

  • Erstellung von Fokuskonzepten

    Über die Kommunalrichtlinie wird die Erstellung von Fokuskonzepten durch fachkundige externe Dienstleister mit 60 Prozent (80 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.

    Dieses bezieht sich auf eines der folgenden Themen:

    • Mobilität
    • Abfallwirtschaft

    Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

  • Weiterführende Informationen
    Technischer Annex der Kommunalrichtlinie: inhaltliche und technische Mindestanforderungen

    pdf | 311.23 KB

    Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)

    pdf | 599.81 KB