Technik
Senken Sie Ihre Energiekosten durch effiziente Anlagen- und IT-Technik sowie neue Elektrogeräte oder ein umfassendes Verbrauchsmonitoring. Folgende Gegenstände sind förderfähig:
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Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Seit 1. Mai 2024 ist eine Antragstellung für einige Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) nicht mehr möglich. Dies betrifft spezifische Förderschwerpunkte, die entweder wenig nachgefragt wurden oder bereits durch andere Förderungen abgedeckt sind.
Dies gilt auch für den Förderschwerpunkt 4.2.10 c) Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in Nichtwohngebäuden (wird aktuell durch BEG-Förderung adressiert). -
Austausch von Elektrogeräten
Seit 1. Mai 2024 ist eine Antragstellung für einige Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) nicht mehr möglich. Dies betrifft spezifische Förderschwerpunkte, die entweder wenig nachgefragt wurden oder bereits durch andere Förderungen abgedeckt sind.
Dies gilt auch für den Förderschwerpunkt 4.2.10 d) Austausch ineffizienter Elektrogeräte. -
Warmwasserbereitung
Seit 1. Mai 2024 ist eine Antragstellung für einige Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) nicht mehr möglich. Dies betrifft spezifische Förderschwerpunkte, die entweder wenig nachgefragt wurden oder bereits durch andere Förderungen abgedeckt sind.
Dies gilt auch für den Förderschwerpunkt 4.2.10 a) Ersatz ineffizienter Warmwasserbereitung. -
Beckenwasserpumpen in Schwimmbädern
Über die Kommunalrichtlinie wird der Austausch nicht regelbarer Pumpen gegen regelbare Hocheffizienzpumpen für das Beckenwasser in Schwimmbädern mit 40 Prozent (55 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen sowie kommunale Unternehmen. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Rechenzentren
Seit 1. Mai 2024 ist eine Antragstellung für einige Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) nicht mehr möglich. Dies betrifft spezifische Förderschwerpunkte, die entweder wenig nachgefragt wurden oder bereits durch andere Förderungen abgedeckt sind.
Dies gilt auch für den Förderschwerpunkt 4.2.9 Rechenzentren. -
Energiemanagement
Über die Kommunalrichtlinie wird die Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements durch eine zusätzliche Personalstelle und/oder die Beauftragung von externen Dienstleistern mit 70 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen, Hochschulen und Religionsgemeinschaften. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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