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Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke - Gewinnungsphase

Seit 1. Mai 2024 ist eine Antragstellung für einige Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) nicht mehr möglich. Dies betrifft spezifische Förderschwerpunkte, die entweder wenig nachgefragt wurden oder bereits durch andere Förderungen abgedeckt sind. 

Dies gilt auch für den Förderschwerpunkt 4.1.5 a) Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke - Gewinnungsphase.

Für detaillierte Informationen und Beratung zur Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) kontaktieren Sie bitte den Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH unter der Nummer 030 72618-0880 oder per E-Mail an nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org sowie die Agentur für kommunalen Klimaschutz unter 030 39001-170 oder per E-Mail an agentur@klimaschutz.de.

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen zu laufenden Vorhaben (Projektphase)

    Wird die Förderung auch dann gewährt, wenn der Gewinnungsversuch von Netzwerkteilnehmenden nicht erfolgreich ist?
    Ja. Die Förderung wird dem Netzwerkmanager oder der Netzwerkmanagerin auch dann gewährt, wenn dieser nicht erfolgreich ist und keine Netzwerk zustande kommt. In diesem Fall ist der Gewinnungsversuch nachzuweisen.

    Was ist bei der finanziellen Abrechnung eines Vorhabens in der Gewinnungsphase zu beachten?
    Aus administrativen Gründen werden alle Ausgaben in der Finanzposition 0835 (Vergabe von Aufträgen) geführt. In diese Finanzposition tragen Sie bitte alle Ausgaben – Sach- und Personalausgaben – ein, die Ihnen im Rahmen des Vorhabens entstehen. Der Nachweis der Ausgaben erfolgt über die Belegliste. Die Personalausgaben sind nicht gesondert nachzuweisen. Allerdings können im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung zusätzliche Nachweise zu den Personalausgaben (Lohnjournale und/oder Projektdokumentationen) durch den Projektträger angefordert werden, sofern dies erforderlich ist.

    Was ist bei Projektabschluss zu tun?
    Nach Ende der Projektlaufzeit müssen Sie einen Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Schlussbericht und weiteren Anlagen, erstellen und bei dem Projektträger einreichen. Den Schlussbericht erstellen Sie über das Monitoring-Tool der Kommunalrichtlinie. Die erforderlichen Unterlagen, die Einreichungsfrist sowie die Zugangsdaten zum Monitoring-Tool können Sie dem Zuwendungsbescheid (Anlage „Weitere Nebenbestimmungen und Hinweise“) entnehmen.
    Als Hilfestellung finden Sie am Ende dieser Seite unter „Links und Downloads“ weiterführende Hinweise zum Projektabschluss.

    Gibt es zusätzliche Unterlagen, die mit dem Verwendungsnachweis einzureichen sind?
    Ja, bitte reichen Sie mit dem Verwendungsnachweis die Bestätigungen über die Gewinnungsversuche zur Teilnahme an einem kommunalen Netzwerk ein.

  • Kommunalrichtlinie

    pdf | 540.78 KB

    Technischer Annex

    pdf | 375.36 KB

  • Kommen Sie mit uns ins Gespräch über

    • spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
    • zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
    • das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
    • Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
    Ihr Ansprechpartner
    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH