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Einführung und Umsetzung von Energiesparmodellen

Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen.  Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet:

  • Was wird gefördert?

    Gefördert wird die Einführung von Energiesparmodellen in Schulen und Kindertagesstätten in öffentlicher, gemeinnütziger oder religionsgemeinschaftlicher Trägerschaft. Im Rahmen der Vorhaben werden Kinder, Jugendliche und Beschäftigte der Einrichtungen motiviert und fachlich begleitet, aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Neben der Schulung von Gebäudeverantwortlichen, werden sogenannte Energieteams gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen gebildet. Diese erheben, kontrollieren und vergleichen gemeinsam die Verbrauchsdaten in den Kita- oder Schulgebäuden, erarbeiten Einsparmaßnahmen und setzen diese um, um den Energie- und Wasserverbrauch zu senken und weniger Abfall zu produzieren. Belohnt werden diese Klimaschutzmaßnahmen durch verschiedene Prämiensysteme.

    Bezuschusst werden unter anderem Ausgaben für:

    • den Einsatz von Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich über eine neu eingerichtete Projektstelle beschäftigt wird, inklusive weiterer Sachausgaben oder fachkundige externe Dienstleistende,
    • die Durchführung einer Auftaktveranstaltung, einer Auftaktbegehung in jeder teilnehmenden Einrichtung und eines einmal im (Schul-)Jahr stattfindenden Vernetzungstreffens der teilnehmenden Einrichtungen,
    • die Einführung von Prämiensystemen und die Bildung von Energieteams
    • sowie folgende optionale Maßnahmen:
      • geringinvestive Maßnahmen im Gebäudebereich,
      • Informationsveranstaltungen beziehungsweise Schulungen für Hausmeisterinnen und Hausmeister, pädagogisches Personal und die Schülerschaft,
      • Aktionstage und Exkursionen,
      • pädagogische Arbeit zum Klimaschutz,
      • Ausstattung der Energieteams und
      • Anschaffung von pädagogischen Materialien.

    Warum es sich für Sie lohnt:

    • Energiesparmodelle zeigen Potenziale zur Energieeinsparung auf und tragen mit pädagogisch flankierenden Maßnahmen zur Verankerung von Klimaschutz und bewusstem Umgang mit den Ressourcen im Denken und Handeln der verschiedenen Nutzergruppen bei.
    • Das Vorhaben erlaubt Ihnen einen leicht zugänglichen Einstieg in das Thema Klimaschutz, bei dem Sie die Kinder, Jugendlichen und Beschäftigten Ihrer Einrichtung(en) direkt einbinden.
    • Kinder und Jugendliche können dadurch Umwelt- aber auch Klimaschutzgedanken ganz selbstverständlich in ihre Familie sowie ihren Freundeskreis hineintragen – was zur Nachahmung der neu erlernten Verhaltensweisen anregt.
    • Indem der Energie- und Wasserverbrauch in Ihrer Einrichtung reduziert wird, sparen Sie Betriebskosten und senken gleichzeitig die Treibhausgasemissionen.
    • Auch ein reduziertes Abfallaufkommen trägt dazu bei, weniger Treibhausgasemissionen zu verursachen.
    • Nutzen Sie den Multiplikatoreffekt: Die Energieteams sensibilisieren Menschen innerhalb der Einrichtung – und im besten Fall darüber hinaus – für das Thema Klimaschutz.

    Und so funktioniert es:

    • Um einen Antrag stellen zu können, muss Ihnen ein entsprechender Umsetzungsbeschluss des obersten Entscheidungsgremiums Ihrer Organisation vorliegen, dass ein Energiesparmodell eingeführt werden soll.

    Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 48 Monate.

  • Wer wird gefördert?

    Der Förderschwerpunkt richtet sich an Schulen und Kindertagesstätten in öffentlicher, gemeinnütziger oder religionsgemeinschaftlicher Trägerschaft, um die Nutzenden dieser Einrichtungen zur aktiven Mitarbeit im Klimaschutz und zur Einsparung von Energie, Wasser und Abfall zu motivieren.
    Bitte beachten Sie, dass Sie sich die Einführung eines Energiesparmodells über die Kommunalrichtlinie nur einmalig pro Einrichtungsart, das heißt Schule, Kita, et cetera fördern lassen können.

  • Förderquoten
    • Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
    • Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
      • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
      • Antragsteller aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beantragen Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“).
  • Antragsverfahren und Antragstellung

    Förderanträge können ab 1. Februar 2025 gestellt werden.

    Sie möchten die Einführung eines Energiesparmodells beantragen? Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe ab 1. Februar 2025 unter Links & Downloads):

    • die Vorhabenbeschreibung ,
    • einen easy-Online-Antrag 4.1.4 Einführung und Umsetzung von Energiesparmodellen.

    Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung als PDF-Datei über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.

    Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:

    1. TAN-Verfahren:

    Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail bei der Projektträgerin nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie in der Anleitung.

    2. Postalische Einreichung:

    Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen Sie diese durch die bevollmächtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Stresemannstraße 69
    10963 Berlin

    Beachten Sie die im Technischen Annex festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen bei der Antragstellung der Förderschwerpunkte.

    Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Ausschreibung der Personalstelle(n) darf nur in Absprache mit der Projektträgerin erfolgen, damit der Projektstart und das Einstellungsdatum zusammenpassen.

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Welche Leitkriterien gelten bei der Prüfung von Anträgen?

    • Die Einrichtung gewährleistet die pädagogische Betreuung, um ihren Energie- und Ressourcenverbrauch mithilfe von zu bildenden „Energieteams“ zu senken,
    • es gibt konstante Gruppenkonstellationen in fest zugeordneten Liegenschaften
    • und für die Umsetzung optionaler technischer Klein-Maßnahmen: Der Zuwendungsempfänger ist Eigentümer der relevanten Liegenschaft(en) beziehungsweise kann mit einem Gestattungsvertrag Veränderungen vornehmen.

    Welche Aktivierungs- und Prämiensysteme gibt es im Rahmen der Energiesparmodelle?
    Bei der Einführung der Energiesparmodelle wird nach Beteiligungs- und Aktivitätsprämiensystemen unterschieden. Die Wahl hängt von den Voraussetzungen und verschiedenen Rahmenbedingungen ab. Vergleichbare Aktivierungs- und Prämiensysteme beziehungsweise Mischformen sind ebenfalls möglich.

    • Beteiligungsprämiensystem
      Bei Beteiligungsprämiensystemen erhalten die teilnehmenden Einrichtungen einen Teil der eingesparten Energiekosten zur freien Verfügung, der restliche Anteil der Kosteneinsparungen geht an den Träger. Da beide Seiten von den Energie- und Kosteneinsparungen profitieren, entsteht sowohl für die Bildungseinrichtungen als auch für deren Träger ein Anreiz, Energiesparaktivitäten zu fördern und zu unterstützen.
      Die beteiligten Bildungseinrichtungen erhalten in der Regel Prämien zwischen 25 Prozent und 50 Prozent der Kosteneinsparungen. Beim bekanntesten Modell ist die Verteilung „fifty-fifty“, das heißt, Einrichtung und Träger behalten jeweils die Hälfte der Einsparungen. Die verschiedenen Modelle unterscheiden sich darin, ob die Einrichtungen über ihre Prämien frei verfügen und sie für beliebige Zwecke einsetzen können oder ob diese ganz oder teilweise wieder für energiesparende Kleininvestitionen oder Projekte in der Bildungseinrichtung verwendet werden sollen.
    • Aktivitätsprämiensystem
      Bei Aktivitätsprämiensystemen werden die Erfolge des Energiesparmodells durch die Vergabe von Punkten bemessen und zwischen den Einrichtungen verglichen. Maßnahmen und Aktionen in den Schulen beziehungsweise Kindertagesstätten werden mit einem Fragebogen festgehalten, die so dokumentierten Erfolge werden am Ende des Projektjahres mittels eines Schlüssels, beispielsweise relativ zu den Schüler- und Schülerinnenzahlen einer Schule, in eine Prämienzahlung umgerechnet. Ergänzt wird der Fragebogen durch einen Projektbericht, den die Einrichtung erstellt.

    Was sind „Energieteams“?
    Teams aus Nutzenden der jeweiligen Einrichtungen, das heißt etwa Schüler und Schülerinnen, Lehrkräfte und Erziehende, die sich innerhalb der Einrichtung aktiv für Klimaschutzmaßnahmen einsetzen.

    Warum muss die projektbezogene Personalstelle befristet geschaffen werden?
    Im Rahmen der Kommunalrichtlinie erfolgt die Förderung als Projektförderung, das heißt für eine definierte Zielstellung und für einen befristeten Zeitraum. Die zu fördernde Personalstelle ist entsprechend dieser Zielstellungen neu zu schaffen und für die Dauer der Projektförderung zu befristen.
    Gemäß der Richtlinie für einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) sind Personalausgaben nicht zuwendungsfähig, wenn diese bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten gedeckt sind. Das projektbezogene Personal darf demzufolge nicht grundfinanziert sein.
    In der Vorhabenbeschreibung zum Förderantrag ist daher eine entsprechende Erklärung zu bestätigen, dass die Personalstelle zusätzlich und befristet geschaffen wird.

  • Links & Downloads
    Technischer Annex der Kommunalrichtlinie: inhaltliche und technische Mindestanforderungen

    pdf | 318.30 KB

    Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)

    pdf | 608.87 KB

  • Kommen Sie mit uns ins Gespräch über

    • spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
    • zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
    • das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
    • Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
    Ihr Ansprechpartner
    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH