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Einrichtung einer Klimaschutzkoordination

Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen. Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet:

  • Was wird gefördert?

    Gefördert wird die Einrichtung einer Klimaschutzkoordination in Organisationen, die bei der Erfüllung von Aufgaben der direkt untergeordnete, unterste Einheiten unterstützen. Die Klimaschutzkoordination fungiert dabei als Bindeglied zwischen der geförderten Organisation und ihren untergeordneten aber selbständigen Organisationen und übernimmt Vermittlungs- und Beratungsaufgaben.

    Bezuschusst werden Ausgaben für 

    • den Einsatz von Fachpersonal für die Klimaschutzkoordination, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich über eine neu eingerichtete Projektstelle beschäftigt wird,
    • die Erstellung von Energie- und CO-Bilanzen im Rahmen einer Auftragsvergabe an fachlich qualifizierte externe Dienstleistende,
    • begleitende Öffentlichkeitsarbeit, 
    • professionelle Prozessunterstützung
    • sowie Dienstreisen zu den unterstützten Organisationseinheiten. 

    Warum es sich für Sie lohnt:

    • Mit der Klimaschutzkoordination aktivieren Sie Ihre Organisationseinheiten, die mit ihren Klimaschutzbemühungen noch ganz am Anfang stehen oder die für eigene Bemühungen keine Kapazitäten haben.
    • Nach dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ ermöglichen Sie diesen Organisationseinheiten, im Klimaschutz aktiv zu werden. Sie tragen dadurch dazu bei, die Treibhausgasemissionen ihrer untergeordneten Organisationseinheiten zu reduzieren und den Klimaschutz in Ihrer gesamten Organisation voranzutreiben. 

    Und so funktioniert es:

    • Um einen Antrag stellen zu können, muss Ihnen ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums Ihrer Organisation vorliegen, der besagt, dass eine Klimaschutzkoordination eingerichtet werden soll. Außerdem benötigen Sie Teilnahmeerklärungen von mindestens 25 Prozent Ihrer untergeordneten Organisationseinheiten. 

    Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 48 Monate.

  • Wer wird gefördert?

    Für den Förderschwerpunkt Klimaschutzkoordination sind nur Landkreise antragsberechtigt.

    Details finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie.

  • Förderquoten
    • Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
    • Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
      • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
      • Antragsteller aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beantragen Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“).
  • Antragsverfahren und Antragstellung

    Förderanträge können ab 1. Februar 2025 gestellt werden. 

    Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe unter Links & Downloads):

    • eine Vorhabenbeschreibung Klimaschutzkoordination gemäß Mustervorlage,
    • einen easy-Online-Antrag 4.1.7 Einrichtung einer Klimaschutzkoordination,
    • Teilnahmeerklärungen von mindestens 25 Prozent der Organisationseinheiten.

    Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung als PDF-Datei über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.

    Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:

    1. TAN-Verfahren:

    Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail bei der Projektträgerin nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie in der Anleitung.

    2. Postalische Einreichung:

    Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen Sie diese durch die bevollmächtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Stresemannstraße 69
    10963 Berlin

    Für den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen – bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Was sind die Aufgaben der Klimaschutzkoordination?

    Die Person, die mit der Klimaschutzkoordination betraut ist, soll bisher nicht aktive Organisationseinheiten dazu anregen, einfache Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen, oder sie dazu beraten. Zu ihren Aufgaben gehören im Einzelnen:

    • Motivation der teilnehmenden Organisationseinheiten, die verfügbaren Klimaschutzangebote ihrer Organisation in Anspruch zu nehmen,
    • Begleitung bei treibhausgasmindernden Maßnahmen und Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten,
    • Vermittlung regionaler Akteure und fachlicher Ansprechpersonen für die Umsetzung von Klimaschutzprojekten,
    • sofern es in den teilnehmenden Organisationen ein Klimaschutzmanagement gibt: Übermittlung von Wünschen und Bedarfen, um Klimaschutzmaßnahmen vor Ort auf- und auszubauen,
    • langfristig Schnittstellenfunktion zu anderen Klimaschutzstellen auf der intermediären Ebene – wie der Kreisebene – oder sonstigen Stellen, beispielsweise zu Klimaschutzagenturen auf Landesebene sowie
    • Unterstützung bei der Entwicklung von Energie- und Treibhausgasbilanzen.

    Welches Ziel verfolgt die Klimaschutzkoordination und welche Anforderungen gibt es?

    Die Klimaschutzkoordination soll mit Fachwissen und organisatorischer Unterstützung andere Organisationseinheiten dazu befähigen, selbst im Klimaschutz aktiv zu werden – gemäß dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“. Mit Fachwissen und Erfahrung im Bereich Klimaschutz sowie einem motivierendem und überzeugendem Auftreten berät die Klimaschutzkoordination die teilnehmenden Organisationseinheiten. 

    Warum ist die projektbezogene Personalstelle befristet?

    Die Förderung ist eine Projektförderung, die für einen befristeten Zeitraum an eine konkrete Zielstellung geknüpft ist. Daraus ergibt sich, dass die Personalstelle für den Förderzeitraum neu zu schaffen und für die Projektdauer befristet ist.
    Personalausgaben sind nicht zuwendungsfähig, wenn diese bereits durch andere öffentliche Haushalte gedeckt sind.
    In der Vorhabenbeschreibung zum Förderantrag müssen Sie erklären, dass die Personalstelle zusätzlich und befristet geschaffen wird.

    Kann ein kommunales Unternehmen eine Klimaschutzkoordination beantragen, um kreisangehörige Kommunen eines Landkreises zu unterstützen?

    Nein, da gemäß Nummer 5.2 e) der Kommunalrichtlinie nur Landkreise Fördermittel für eine Klimaschutzkoordination beantragen können.  

    Was ist eine Organisationseinheit?

    Organisationseinheiten sind selbständige Organisationen, aber keine Betriebsteile der übergeordneten Organisation. Die Klimaschutzkoordination in Landkreisen unterstützt ihre zugehörigen Gemeinden.

    Was ist der Unterschied zwischen einer Klimaschutzkoordination und einem Klimaschutzmanagement?

    Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Klimaschutzkoordination die untergeordneten Organisationseinheiten (OE) der geförderten Organisation dabei unterstützt, den Klimaschutz strategisch bei sich zu verankern. Dagegen unterstützt das Klimaschutzmanagement die eigene Organisation bei der Erstellung und Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts. Wesentliche Unterschiede zeigt folgende Tabelle:

    Klimaschutzkoordination

    Klimaschutzmanagement

    • informiert die OE zu Möglichkeiten der Treibhausgasreduktion und vermittelt die THG-Bilanz für die OE
    • erstellt für die eigene Organisation ein Klimaschutzkonzept
    • erarbeitet zusammen mit den OE individuelle und treibhausgasmindernde Maßnahmen
    • erarbeitet im Klimaschutzkonzept Maßnahmen für die eigene Organisation
    • initiiert und begleitet Maßnahmen, die mit den OE erarbeitet wurden
    • begleitet die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept 
    • erarbeitet für die OE Angebote zur
      Information der Öffentlichkeit über Erfordernisse und Möglichkeiten des Klimaschutzes in den OE
    • informiert die Öffentlichkeit und relevante Akteure über Inhalte, Maßnahmen und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts
    • sensibilisiert und mobilisiert Zielgruppen und Akteure der OE
    • sensibilisiert und mobilisiert Bürgerinnen und Bürger
    • verankert den Klimaschutz in den OE
    • verankert den Klimaschutz in der eigenen Organisation 

     

    Können in einer Einrichtung ein Klimaschutzmanagement und eine Klimaschutzkoordination gleichzeitig gefördert werden?

    Ja, die Aufgaben der beiden sind klar abgrenzbar (siehe Tabelle zur vorherigen Frage).

    Warum ist die Klimaschutzkoordination besonders für kleine Gemeinden das passende Instrument?

    Kleine Gemeinden sind in vielen Förderprogrammen unterrepräsentiert. Hemmnisse, Fördermittel zu beantragen, sind zu wenig Personal für die Beantragung der Förderung und die unter Umständen geringeren Kenntnisse der Förderlandschaft. Daher lohnt es sich, wenn Landkreise als übergeordnete Ebene mit einer Klimaschutzkoordination kleine Kommunen unterstützen und aktivieren.

    Möchte ein Landkreis eine Klimaschutzkoordination beantragen, braucht er dafür die Teilnahmeerklärung von 25 Prozent der untergeordneten Organisationseinheiten. Wie kann er dabei vorgehen?

    Der Landkreis benötigt für den Antrag die Teilnahmeerklärungen der Gemeindeverbände und der gemeindeverbandsfreien Gebietskörperschaften. Die Gemeindeverbände wiederum holen das Einverständnis ihrer Ortsgemeinden ein, sodass der Landkreis selbst auf dieser Ebene nicht aktiv werden muss. Gemeindeverbände nehmen nur dann teil, wenn alle Gemeinden zusagen.

    Die erforderlichen 25 Prozent beziehen sich auf alle gemeindeverbandsangehörigen und -freien Städte und Gemeinden des Landkreises.

    Was ist eine Teilnahmeerklärung?

    Die Teilnahmeerklärung ist die Absichtserklärung einer Organisationseinheit, die Unterstützung durch die Klimaschutzkoordination in Anspruch zu nehmen und den Klimaschutz in der Organisationseinheit strategisch zu verankern.

    Können alle Organisationen die Erstellung von Energie- und CO2-Bilanzen durch externe Dienstleister fördern lassen?

    Nein, Sie können nur für Organisationseinheiten, für die noch keine Energie- und CO2-Bilanzen beziehungsweise kein integriertes Klimaschutzkonzept erstellt wurden, eine Förderung beantragen. Die Brutto-Kosten des Auftrags dürfen 5.000 Euro pro Organisationseinheit nicht überschreiten.

    Was bedeutet „intermediär“?

    Intermediär bezeichnet die Rolle der Klimaschutzkoordination als Vermittler und Bindeglied zwischen der geförderten Organisation und ihren selbständigen, untergeordneten Organisationseinheiten.

    Ist eine Aktualisierung einer Energie- und Treibhausgasbilanz, die fünf Jahre alt ist, förderfähig?

    Sie können die Erstellung von Energie- und Treibhausgasbilanzen nur für die untergeordneten Organisationseinheiten fördern lassen, die bisher noch keine Energie- und Treibhausgasbilanzen haben. Die Aktualisierung einer bestehenden Bilanz einer untergeordneten Organisationseinheit ist nicht förderfähig.

    Kann die Erstellung von Treibhausgasbilanzen für untergeordnete Einheiten über die Förderung der Klimaschutzkoordination finanziert werden?

    Ja, es sind Fördermittel für Dienstleister vorgesehen, die Energie- und Treibhausgasbilanzen für die kreisangehörigen Kommunen erstellen, die noch nicht über eigene Bilanzen verfügen. Darüber hinaus werden Ausgaben für die professionelle Prozessunterstützung durch externe Dienstleister bezuschusst.

    Kann der Landkreis die gleichen externen Dienstleister sowohl für die Prozessunterstützung als auch für die Erstellung von Energie- und Treibhausgasbilanzen beauftragen?

    Ja, es ist möglich, jedoch nicht vorgeschrieben, dass Sie für alle externen Dienstleistungen dasselbe Dienstleistungsunternehmen beauftragen. Wenn Sie verschiedene Dienstleister beauftragen, sollten die Energie- und Treibhausgasbilanzen aller kreisangehörigen Kommunen jedoch nur von einem Dienstleister erstellt werden. Die Prozessunterstützung können ein oder mehrere externe Dienstleistungsunternehmen übernehmen.

    Kann prozessrelevante Software (zum Beispiel Klimaschutz-Planer) gefördert werden, die zur Erstellung von Energie- und Treibhausgasbilanzen genutzt wird?

    Nein, Ausgaben für Software beziehungsweise Softwarelizenzen sind nicht förderfähig. In der Regel nutzen jedoch externe Dienstleister bestimmte Software für die Erstellung der Energie- und Treibhausgasbilanzen, die über die erbrachten Leistungen abgerechnet werden.

    Kann eine Software-Schulung gefördert werden?

    Nein, Software-Schulungen sind nicht zuwendungsfähig, auch nicht im Rahmen der Prozessunterstützung.

    Was beinhaltet die Prozessunterstützung?

    An neu eingestellte Klimaschutzkoordinationen werden hohe Anforderungen gestellt. Deshalb kann die Klimaschutzkoordinationen Unterstützung durch fachkundige externe Dienstleister in Anspruch nehmen. Die zu beauftragenden Leistungen müssen so konzipiert sein, dass sie die Klimaschutzkoordination befähigen, ähnliche Aufgaben zu einem späteren Zeitpunkt selbstständig zu bearbeiten.

    Förderfähige Leistungen sind zum Beispiel:

    • Prozessunterstützung zur Mobilisierung von Verwaltung und Akteuren,
    • Moderation von Informationsprozessen,
    • Unterstützung beim Klimaschutz-Wissensmanagement,
    • Austausch und Dialog, um das Bewusstsein für Klimaschutz zu stärkensowie
    • Ideen und Strategien, um Akteure zu vernetzen beziehungsweise Partnerschaften aufzubauen.

    Zusätzliche Unterstützung kann für folgende Leistungen beantragt werden:

    • professionelle Moderation von Veranstaltungen mit Akteuren der Untereinheiten,
    • Unterstützung bei der Identifizierung erster einfach umzusetzender Klimaschutzmaßnahmen,
    • Erstellung von Akteursanalysen und -übersichten, damit eine regionale Vernetzung möglich wird sowie
    • im Einzelfall Organisationsberatung in den kleinen Kommunen vor Ort.

    Gibt es eine Förderhöchstgrenze für den Förderschwerpunkt 4.1.7 „Einrichtung einer Klimaschutzkoordination“?

    Nein, es gibt keine festgelegte Höchstgrenze für die förderfähigen Gesamtausgaben. Diese hängen im Wesentlichen von der Höhe der Personalausgaben und der Anzahl der Energie- und Treibhausgasbilanzen für die zu unterstützenden Organisationseinheiten ab. Bedenken Sie, dass die Erstellung von Energie- und Treibhausgasbilanzen nur für Organisationseinheiten gefördert werden kann, die bisher noch keine Energie- und Treibhausgasbilanzen haben.

     

    Gibt es für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit eine Förderhöchstgrenze?

    Ja, die begleitende Öffentlichkeitsarbeit darf einen Bruttobetrag von 5.000 Euro nicht überschreiten.

    Gibt es bei der Klimaschutzkoordination die Möglichkeit eines Anschlussvorhabens?

    Nein. Für die Klimaschutzkoordination ist keine Anschlussförderung vorgesehen.

     

  • Links & Downloads
    Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)

    pdf | 608.87 KB

    Technischer Annex der Kommunalrichtlinie: inhaltliche und technische Mindestanforderungen

    pdf | 318.30 KB

    Vorhabenbeschreibung 4.1.7 Klimaschutzkoordination

    xlsx | 385.82 KB

    Liste der Organisationseinheiten

    xlsx | 86.75 KB

    Teilnahmeerklärung Organisationseinheiten

    pdf | 555.95 KB

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