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Einsatz eines Umsetzungsmanagements

Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen. Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet.

  • Was wird gefördert?

    Gefördert wird ein Klimaschutzmanagement für die Umsetzung von Fokuskonzepten beziehungsweise Klimaschutzteilkonzepten. Voraussetzung ist, dass sich das Konzept auf die Handlungsfelder Mobilität oder Abfallwirtschaft bezieht.

    Bezuschusst werden Ausgaben für

    • Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens über eine neu eingerichtete Projektstelle zusätzlich beschäftigt wird,
    • externe Dienstleistungen für
      • professionelle Prozessunterstützung,
      • Unterstützung im Rahmen der Akteursbeteiligung,
    • Material zur begleitenden Öffentlichkeitsarbeit,
    • die Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteuren
    • und Dienstreisen zu Weiterqualifizierungen, Netzwerktreffen, Fachtagungen und Infoveranstaltungen.

    Warum es sich für Sie lohnt:

    • Die Fokus- beziehungsweise Klimaschutzteilkonzepte werden von zusätzlichem Personal umgesetzt. Das schont die vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen.
    • Das Umsetzungsmanagement hilft dabei, Strukturen und Aktivitäten zum Klimaschutz in Ihrer Kommune zu verankern und langfristig zu verstetigen.

    Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 24 Monate.

  • Wer wird gefördert?

    Gefördert werden beispielsweise

    • Kommunen
    • sowie weitere Akteure im kommunalen Umfeld mit komplexen Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen, die durch ein Fokuskonzept erhebliches Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial in den einzelnen Sektoren erzielen können.

    Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie.

  • Förderquoten
    • Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
    • Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
      • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
      • Antragsteller aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beantragen Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“).
  • Antragsverfahren und Antragstellung

    Förderanträge können ab 1. Februar 2025 gestellt werden.

    Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe unter Links & Downloads):

    • eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
    • einen easy-Online-Antrag 4.1.10 b) Einsatz eines Umsetzungsmanagements.

    Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung als PDF-Datei über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.

    Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:

    1. TAN-Verfahren:

    Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF-Datei mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail bei der Projektträgerin nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie in der Anleitung.

    2. Postalische Einreichung:

    Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen Sie diese durch die bevollmächtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Stresemannstraße 69
    10963 Berlin

    Für den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex  festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen – bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.

    Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Ausschreibung der Personalstelle(n) darf nur in Absprache mit der Projektträgerin erfolgen, damit der Projektstart und das Einstellungsdatum zusammenpassen.

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Kann ein Umsetzungsmanagement für mehrere Fokuskonzepte gefördert werden?

    Nein, das ist nicht möglich. Über die Kommunalrichtlinie können nur Fördermittel für das Umsetzungsmanagement für ein einziges Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept gewährt werden.

    Wann ist eine professionelle Prozessunterstützung sinnvoll?

    Im Rahmen der Prozessunterstützung können Sie externe Dienstleistungen beantragen. Die Dienstleistungsunternehmen können mit ihrem Wissen, ihren Erfahrungen aber auch ihrer Reputation helfen,

    • bestimmte Prozesse und Aufgaben zu festigen, die der Umsetzung des Konzepts beziehungsweise der Verstetigung des Klimaschutzes dienen, zum Beispiel die Konzeption und Moderation von Veranstaltungen, Ansprache und Mobilisierung von Akteuren, Aufbau und Betreuung von Netzwerken, und
    • die Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager befähigen, diese und ähnliche Aufgaben künftig eigenständig bearbeiten zu können („Hilfe zur Selbsthilfe“).

    Was ist mit „Akteursbeteiligung“ gemeint?

    Akteursbeteiligung bezeichnet die Einbindung relevanter Akteure innerhalb und außerhalb der Verwaltung bei der Umsetzung des Fokuskonzeptes.

    Wozu dient die Öffentlichkeitsarbeit?

    Ziel ist es, die breite Öffentlichkeit über den Stand der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Fokuskonzept und die angestoßenen Klimaschutzaktivitäten in der Kommune oder Organisation zu informieren. Das kann zum Beispiel über Informationen auf Websites, Social Media oder eine Pressemitteilung erfolgen.

    Warum ist die projektbezogene Personalstelle befristet?

    Die Förderung ist eine Projektförderung, die für einen befristeten Zeitraum an eine konkrete Zielstellung geknüpft ist. Daraus ergibt sich, dass die Personalstelle für den Förderzeitraum neu zu schaffen und für die Projektdauer befristet ist.
    Personalausgaben sind nicht zuwendungsfähig, wenn diese bereits durch andere öffentliche Haushalte gedeckt sind.
    In der Vorhabenbeschreibung zum Förderantrag müssen Sie erklären, dass die Personalstelle zusätzlich und befristet geschaffen wird.

    Können wir uns mit einem anderen Antragsteller eine geförderte Personalstelle teilen?

    Ja, das ist möglich. Dazu reichen beide Antragsteller ihren eigenen Förderantrag ein. Dabei müssen Sie berücksichtigen, dass gemäß Nummer 8.4 d) der Kommunalrichtlinie bei jedem Antragsteller der Aufgaben- oder Stellenumfang eine Teilzeitstelle von 50 Prozent nicht unterschreiten darf. Sie können die beiden Förderanträge, wenn dies aufgrund der Rahmenbedingungen sinnvoll erscheint, inhaltlich aufeinander abstimmen. Im Anschreiben sollten Sie auf den jeweils anderen Förderantrag und die gemeinsame Planung für das Vorhaben hinweisen. Im besten Fall werden die Anträge zusammen eingereicht. Dann kann der Projektträger beide gleichzeitig bearbeiten und darüber entscheiden. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids schließt jede der beiden Organisationen einen eigenen Arbeitsvertrag für die Teilzeitstelle im Klimaschutzmanagement ab.

    Ist ein Umsetzungsmanagement förderfähig, das auf einem selbst finanzierten Fokuskonzept basiert?

    Ja, das ist möglich, wenn das selbst finanzierte Fokuskonzept, etwa zu den Themen Abfall oder Mobilität, die Anforderungen an Fokuskonzepte gemäß Nummer 4.1.10 a) der Kommunalrichtlinie erfüllt, nicht älter als 36 Monate ist und noch kein Klimaschutzmanagement zur Umsetzung eines Fokus- oder Klimaschutzteilkonzepts aus diesem Themenfeld gefördert wurde.

  • Links & Downloads
    Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)

    pdf | 608.87 KB

    Technischer Annex der Kommunalrichtlinie: inhaltliche und technische Mindestanforderungen

    pdf | 318.30 KB

    Vorhabenbeschreibung 4.1.8b, 4.1.10b, 4.1.10c KSM-AV Umsetzungsmanagement

    xlsx | 521.33 KB

  • Kommen Sie mit uns ins Gespräch über

    • spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
    • zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
    • das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
    • Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
    Ihr Ansprechpartner
    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH