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Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement

Gefördert wird die Erstellung von Fokuskonzepten durch fachkundige, externe Dienstleistende für bestimmte Handlungsfelder. Förderfähig ist außerdem ein Klimaschutzmanagement für die Umsetzung von Maßnahmen aus einem Fokuskonzept oder einem Klimaschutzteilkonzept. Der Förderschwerpunkt gliedert sich wie folgt:

  • Links & Downloads
    Technischer Annex der Kommunalrichtlinie: inhaltliche und technische Mindestanforderungen

    pdf | 318.30 KB

    Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)

    pdf | 608.87 KB

  • Kommen Sie mit uns ins Gespräch über

    • spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
    • zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
    • das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
    • Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
    Ihr Ansprechpartner
    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH