Umsetzungsmanagement für integrierte Klimaschutzkonzepte
Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen. Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet:
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Was wird gefördert?
Gefördert wird ein Klimaschutzmanagement zur weiteren Umsetzung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts, das an ein Erstvorhaben im Klimaschutzmanagement anschließt und gemäß der Übergangsregelung der bis zum 31. Dezember 2021 gültigen Kommunalrichtlinie bewilligt wurde.
Bezuschusst werden Ausgaben für
- den Einsatz von Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich über eine neu eingerichtete Projektstelle beschäftigt wird,
- externe Dienstleistungen für
- professionelle Prozessunterstützung,
- Unterstützung im Rahmen der Akteursbeteiligung,
- begleitende Öffentlichkeitsarbeit,
- die Organisation und Durchführung der Beteiligung der Akteure
- und Dienstreisen zu Weiterqualifizierungen, Netzwerktreffen, Fachtagungen und Infoveranstaltunge.
Warum es sich für Sie lohnt:
- Mit dem Umsetzungsmanagement für integrierte Klimaschutzkonzepte können Sie die Umsetzung Ihres Klimaschutzkonzeptes für weitere zwei Jahre fortsetzen, um auf die maximale Förderdauer von fünf Jahren zu kommen.
- Ein Umsetzungsmanagement hilft dabei, Strukturen und Aktivitäten zum Klimaschutz in Ihrer Kommune zu verankern und langfristig zu verstetigen.
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 24 Monate.
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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle Kommunen und Organisationen, denen ein Erstvorhaben Klimaschutzmanagement zur Umsetzung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes gemäß der Übergangsregelung der bis zum 31. Dezember 2021 gültigen Kommunalrichtlinie bewilligt wurde.
Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie.
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Förderquoten
- Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
- Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
- Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
- Antragsteller aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beantragen Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“)
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Antragsverfahren und Antragstellung
Förderanträge können Sie das ganze Jahr über stellen.
Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe unter Links & Downloads):
- eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
- einen easy-Online-Antrag 4.1.10 c) Einsatz eines Umsetzungsmanagements für Integrierte Klimaschutzkonzepte.
Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung als PDF-Datei über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.
Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:
1. TAN-Verfahren:
Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF-Datei mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail bei der Projektträgerin nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie in der Anleitung.
2. Postalische Einreichung:
Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen Sie diese durch die bevollmächtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69
10963 BerlinFür den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen – bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Ausschreibung der Personalstelle(n) darf nur in Absprache mit der Projektträgerin erfolgen, damit der Projektstart und das Einstellungsdatum zusammenpassen.
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Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wann müssen wir den Antrag für das Umsetzungsmanagement für integrierte Klimaschutzkonzepte spätestens einreichen?
Den Antrag für das Umsetzungsmanagement müssen Sie spätestens sechs Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums des Erstvorhabens Klimaschutzmanagement beim Projektträger einreichen.
Wann ist die professionelle Prozessunterstützung sinnvoll?
Im Rahmen der Prozessunterstützung können Sie externe Dienstleistungen beantragen. Diese sollen helfen,
- bestimmte Prozesse und Aufgaben zu festigen, die der Umsetzung des Konzeptes beziehungsweise der Verstetigung des Klimaschutzes dienen, zum Beispiel die Konzeption und Moderationen von Veranstaltungen, die Ansprache und Mobilisierung von Akteuren, Aufbau und Betreuung von Netzwerken, und
- die Klimaschutzmanagements zu befähigen, diese und ähnliche Aufgaben künftig eigenständig bearbeiten zu können („Hilfe zur Selbsthilfe“).
Was ist mit „Akteursbeteiligung“ gemeint?
Akteursbeteiligung bezeichnet die Einbindung relevanter Akteure innerhalb und außerhalb der Verwaltung bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes.
Wozu dient die Öffentlichkeitsarbeit?
Ziel ist es, die breite Öffentlichkeit über den Stand der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Fokuskonzept und die angestoßenen Klimaschutzaktivitäten in der Kommune oder Organisation zu informieren. Das kann zum Beispiel über Informationen auf Websites, Social Media oder eine Pressemitteilung erfolgen. .
Bei uns wird ein Erstvorhaben zur begleitenden Umsetzung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes gefördert. Das Vorhaben wurde unter der früheren Kommunalrichtlinie im Rahmen der so genannten „Übergangsregelung“ bewilligt. Können wir jetzt ein Anschlussvorhaben beantragen?
Ja, eine Anschlussförderung ist möglich. In dem hier genannten Fall müssen Sie einen Förderantrag nach Nummer 4.1.10 c) einreichen. Der Bewilligungszeitraum zur begleitenden Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes im Anschlussvorhaben beträgt 24 Monate.
Warum ist die projektbezogene Personalstelle befristet?
Die Förderung ist eine Projektförderung, die für einen befristeten Zeitraum an eine konkrete Zielstellung geknüpft ist. Daraus ergibt sich, dass die Personalstelle für den Förderzeitraum neu zu schaffen und für die Projektdauer befristet ist.
Personalausgaben sind nicht zuwendungsfähig, wenn diese bereits durch andere öffentliche Haushalte gedeckt sind.
In der Vorhabenbeschreibung zum Förderantrag müssen Sie erklären, dass die Personalstelle zusätzlich und befristet geschaffen wird.Können wir uns mit einem anderen Antragsteller eine geförderte Personalstelle teilen?
Ja, das ist möglich. Dazu reichen beide Antragsteller ihren eigenen Förderantrag ein. Dabei müssen Sie berücksichtigen, dass gemäß Nummer 8.4 d) der Kommunalrichtlinie bei jedem Antragsteller der Aufgaben- oder Stellenumfang eine Teilzeitstelle von 50 Prozent nicht unterschreiten darf. Sie können die beiden Förderanträge, wenn dies aufgrund der Rahmenbedingungen sinnvoll erscheint, inhaltlich aufeinander abstimmen. Im Anschreiben sollten Sie auf den jeweils anderen Förderantrag und die gemeinsame Planung für das Vorhaben hinweisen. Im besten Fall werden die Anträge zusammen eingereicht. Dann kann der Projektträger beide gleichzeitig bearbeiten und darüber entscheiden. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids schließt jede der beiden Organisationen einen eigenen Arbeitsvertrag für die Teilzeitstelle im Klimaschutzmanagement ab.
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Kommen Sie mit uns ins Gespräch über
- spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
- zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
- das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
- Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH