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Umsetzungsmanagement für integrierte Klimaschutzkonzepte

Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen. Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet:

  • Was wird gefördert?

    Gefördert wird ein Klimaschutzmanagement zur weiteren Umsetzung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts, das an ein Erstvorhaben im Klimaschutzmanagement anschließt und gemäß der Übergangsregelung der bis zum 31. Dezember 2021 gültigen Kommunalrichtlinie bewilligt wurde.

    Bezuschusst werden Ausgaben für

    • den Einsatz von Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich über eine neu eingerichtete Projektstelle beschäftigt wird,
    • externe Dienstleistungen für
      • professionelle Prozessunterstützung,
      • Unterstützung im Rahmen der Akteursbeteiligung,
    • begleitende Öffentlichkeitsarbeit,
    • die Organisation und Durchführung der Beteiligung der Akteure
    • und Dienstreisen zu Weiterqualifizierungen, Netzwerktreffen, Fachtagungen und Infoveranstaltunge.

    Warum es sich für Sie lohnt:

    • Mit dem Umsetzungsmanagement für integrierte Klimaschutzkonzepte können Sie die Umsetzung Ihres Klimaschutzkonzeptes für weitere zwei Jahre fortsetzen, um auf die maximale Förderdauer von fünf Jahren zu kommen.
    • Ein Umsetzungsmanagement hilft dabei, Strukturen und Aktivitäten zum Klimaschutz in Ihrer Kommune zu verankern und langfristig zu verstetigen.

    Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 24 Monate.

  • Wer wird gefördert?

    Antragsberechtigt sind alle Kommunen und Organisationen, denen ein Erstvorhaben Klimaschutzmanagement zur Umsetzung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes gemäß der Übergangsregelung der bis zum 31. Dezember 2021 gültigen Kommunalrichtlinie bewilligt wurde.

    Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie.

  • Förderquoten
    • Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
    • Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
      • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
      • Antragsteller aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beantragen Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“)
  • Antragsverfahren und Antragstellung

    Förderanträge können Sie das ganze Jahr über stellen.

    Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe Links & Downloads):

    • eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
    • einen easy-Online-Antrag 4.1.10 c) Einsatz eines Umsetzungsmanagements für Integrierte Klimaschutzkonzepte.

    Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung als PDF-Datei über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.

    Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:

    1. TAN-Verfahren:

    Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF-Datei mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail bei der Projektträgerin nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie in der Anleitung.

    2. Postalische Einreichung:

    Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen Sie diese durch die bevollmächtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Stresemannstraße 69
    10963 Berlin

    Für den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex  festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen – bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.

    Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Ausschreibung der Personalstelle(n) darf nur in Absprache mit der Projektträgerin erfolgen, damit der Projektstart und das Einstellungsdatum zusammenpassen.

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Wann muss der Antrag für das Umsetzungsmanagement für integrierte Klimaschutzkonzepte spätestens eingereicht werden?
    Der Antrag für das Umsetzungsmanagement muss spätestens sechs Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums des Erstvorhabens Klimaschutzmanagement bei der Projektträgerin eingereicht werden.

    Wann ist die professionelle Prozessunterstützung sinnvoll?
    Im Rahmen der Prozessunterstützung können externe Dienstleistungen beantragt werden. Diese sollen helfen, bestimmte Prozesse und Aufgaben, die der Umsetzung des Konzeptes beziehungsweise der Verstetigung des Klimaschutzes dienen, etwa die Konzeption und Moderationen von Veranstaltungen, die Ansprache und Mobilisierung von Akteuren, Aufbau und Betreuung von Netzwerken, zu festigen und die Klimaschutzmanagements befähigen, diese und ähnliche Aufgaben künftig eigenständig bearbeiten zu können („Hilfe zur Selbsthilfe“). 

    Was ist unter „Akteursbeteiligung“ zu verstehen?
    „Akteursbeteiligung“ bezeichnet die Einbindung von relevanten Akteuren innerhalb und außerhalb der Verwaltung im Umsetzungsprozess des Klimaschutzkonzeptes.

    Wozu dient die Öffentlichkeitsarbeit?
    Ziel ist es, die breite Öffentlichkeit über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept und die angestoßenen Klimaschutzaktivitäten in der Kommune beziehungsweise Organisation zu informieren. Das kann zum Beispiel über Flyer, Anzeigen in Medien oder Informationen auf Webseiten erfolgen.

    Aktuell wird bei uns ein Erstvorhaben zur begleitenden Umsetzung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes gefördert. Das Vorhaben wurde unter der früheren Kommunalrichtlinie im Rahmen der so genannten "Übergangsregelung" bewilligt. Können wir jetzt ein Anschlussvorhaben beantragen?
    Ja, ein Anschlussförderung ist möglich. In dem hier genannten Fall wird ein Förderantrag nach Nummer 4.1.10 c) eingereicht. Der Bewilligungszeitraum zur begleitenden Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes im Anschlussvorhabens beträgt 24 Monate.

    Warum muss die projektbezogene Personalstelle befristet geschaffen werden?
    Im Rahmen der Kommunalrichtlinie erfolgt die Förderung als Projektförderung, das heißt für eine definierte Zielstellung und für einen befristeten Zeitraum. Die zu fördernde Personalstelle ist entsprechend dieser Zielstellungen neu zu schaffen und für die Dauer der Projektförderung zu befristen.
    Gemäß der Richtlinie für einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) sind Personalausgaben nicht zuwendungsfähig, wenn diese bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten gedeckt sind. Das projektbezogene Personal darf demzufolge nicht grundfinanziert sein.
    In der Vorhabenbeschreibung zum Förderantrag ist daher eine entsprechende Erklärung zu bestätigen, dass die Personalstelle zusätzlich und befristet geschaffen wird.

  • Links & Downloads
    4.1.8 b) + 4.1.10b) und c) Vorhabenbeschreibung KSM Umsetzung

    xlsx | 587.89 KB

    Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)

    pdf | 599.81 KB

    Technischer Annex der Kommunalrichtlinie: inhaltliche und technische Mindestanforderungen

    pdf | 311.23 KB

  • Kommen Sie mit uns ins Gespräch über

    • spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
    • zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
    • das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
    • Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
    Ihr Ansprechpartner
    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH