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Implementierung eines Umweltmanagements

Seit 1. Mai 2024 ist eine Antragstellung für einige Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) nicht mehr möglich. Dies betrifft spezifische Förderschwerpunkte, die entweder wenig nachgefragt wurden oder bereits durch andere Förderungen abgedeckt sind. 

Dies gilt auch für den Förderschwerpunkt 4.1.3 Implementierung eines Umweltmanagements.

Für detaillierte Informationen und Beratung zur Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutz Initiative (NKI) kontaktieren Sie bitte den Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH unter der Nummer 030 72618-0880 oder per E-Mail an nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org sowie die Agentur für kommunalen Klimaschutz unter 030 39001-170 oder per E-Mail an agentur@klimaschutz.de.

 

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen zu laufenden Vorhaben

    Was ist das EMAS-System?
    Mit dem europäischen Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) sind Organisationen in der Lage, ökologische Schwachstellen zu beseitigen sowie Ressourcen in Form von Material und Energie intelligent einzusparen und damit Kosten zu senken. Das EMAS-System wurde aus einem Gemeinschaftssystem aus Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung entwickelt.

    Kann sich die Förderung der Implementierung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS grundsätzlich auf mehrere eigene, aber ortsverschiedene Standorte zum Beispiel im Fall einer Landeskirche: Verwaltung in A, Priesterseminar in B und eigenes Tagungshaus in C beziehen?
    Ja, die Standorte können zusammengefasst werden. Jeder Standort muss jedoch einzeln geprüft werden. Da die Förderung auf zwanzig Beratertage beschränkt ist, empfehlen wir eine Fokussierung auf gleichartige Organisationseinheiten, zum Beispiel ausschließlich Kitas oder Verwaltungsgebäude, sowie eine maximale Anzahl von zehn bis zwölf Standorten. Bitte beachten Sie zudem, dass in der Kommunalrichtlinie immer nur die Zertifizierung für einen Standort gefördert wird. Die anderen betrachteten Standorte müssen dann aus eigenen Mitteln zertifiziert werden.

    Werden immer maximal zwanzig Beratungstage und die Zertifizierung für einen Standort – unabhängig von der Anzahl der beteiligen Standorte – gefördert oder ist bei mehreren Standorten eine entsprechende Erhöhung der Beratungstage vorgesehen?
    Ja. Es werden immer nur maximal zwanzig Beratungstage und die Zertifizierung für einen Standort gefördert. Dies trifft auch zu, wenn sich mehrere Antragstellende zu einem Förderantrag zusammengeschlossen haben.

    Wird die externe Validierung durch einen Umweltgutachter oder eine Umweltgutachterin entsprechend seiner Gesamtkosten und bezogen auf alle Standorte des Antragstellenden, in denen EMAS eingeführt wurde, gefördert?
    Eine Validierung durch einen externen Umweltgutachter oder eine Umweltgutachterin, die zu einer Zertifizierung im Rahmen eines Umweltmanagements (UMS) führt, wird im Rahmen der Kommunalrichtlinie für einen Standort gefördert. Die Zertifizierung weiterer Standorte sowie die Übertragung des UMS auf weitere Standorte erfolgt dann ohne Förderung in Eigenregie.

    Was ist bei Projektabschluss zu tun?
    Nach Ende der Projektlaufzeit müssen Sie einen Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Schlussbericht und weiteren Anlagen, erstellen und bei dem Projektträger einreichen. Den Schlussbericht erstellen Sie über das Monitoring-Tool der Kommunalrichtlinie. Die erforderlichen Unterlagen, die Einreichungsfrist sowie die Zugangsdaten zum Monitoring-Tool können Sie dem Zuwendungsbescheid (Anlage „Weitere Nebenbestimmungen und Hinweise“) entnehmen.
    Als Hilfestellung finden Sie am Ende dieser Seite unter „Links und Downloads“ weiterführende Hinweise zum Projektabschluss.

  • Kommunalrichtlinie

    pdf | 540.78 KB

    Technischer Annex

    pdf | 375.36 KB

  • Kommen Sie mit uns ins Gespräch über

    • spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
    • zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
    • das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
    • Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
    Ihr Ansprechpartner
    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH