Sanierung von Lichtsignalanlagen
Seit 1. Mai 2024 ist eine Antragstellung für einige Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) nicht mehr möglich. Dies betrifft spezifische Förderschwerpunkte, die entweder wenig nachgefragt wurden oder bereits durch andere Förderungen abgedeckt sind.
Dies gilt auch für den Förderschwerpunkt 4.2.2 Sanierung von Lichtsignalanlagen.
Für detaillierte Informationen und Beratung zur Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) kontaktieren Sie bitte den Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH unter der Nummer 030 72618-0880 oder per E-Mail an nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org sowie die Agentur für kommunalen Klimaschutz unter 030 39001-170 oder per E-Mail an agentur@klimaschutz.de.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch über
- spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
- zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
- das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
- Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH