Projektabschluss
Hinweise für Förderprojekte der Kommunalrichtlinie
In den Förderbedingungen der Kommunalrichtlinie ist festgelegt, dass nach Projektabschluss ein Verwendungsnachweis (VN) bei der Projektträgerin ZUG einzureichen ist.
Seit dem 1.1.2024 haben sich die Nachweispflichten geändert, insgesamt sind jetzt weniger Dokumente für das Nachweisverfahren erforderlich.
Zu den postalisch einzureichenden Unterlagen gehören:
- das unterschriebene Formblatt „Verwendungsnachweis für Zuwendungen auf Ausgabenbasis“ (VNZA) - wird automatisch an Sie versendet,
- ein Schlussbericht - zu erstellen über das Monitoring-Tool, Zugangsdaten s. weitere Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid,
- eine ausgefüllte Belegliste,
- in begründeten Fällen ggf. weitere Dokumente.
Als Hilfestellung findet sich am Ende dieser Seite unter „Links und Downloads“ eine Checkliste, die das Zusammenstellen der Unterlagen erleichtert und genau erläutert, in welcher Form (postalisch, digital oder beides) die Unterlagen zu den verschiedenen Förderschwerpunkten bei der ZUG einzureichen sind. Ebenso wird der Link zum Monitoring-Tool und die Belegliste zum Download dort bereitgehalten.
In begründeten Fällen werden im Rahmen der Nachweisprüfung durch die ZUG gegebenenfalls ausgewählte zusätzliche Nachweise eingefordert.
Hinweis für Verbundprojekte
Bitte beachten Sie, dass ein gemeinsamer, gleichlautender Sachbericht zum Verwendungsnachweis erstellt werden sollte, aus dem transparent die Vorhabenergebnisse für jeden Verbundpartner hervorgehen. Der Sachbericht muss anschließend von jedem Verbundpartner eingereicht werden.