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11. Feb. 2021

Ab März Idee einreichen und von Vorteilen profitieren!

Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr: Von März bis Ende April können Sie Ihre Projektskizze einsenden. Nutzen Sie Ihre Chance – denn das Bundesumweltministerium gewährt Ihnen verbesserte Förderbedingungen.

Das Bild zeigt ein auf einer Straße aufgemaltes Fahrrad mit Herbstblättern.
© Pexels/ Cristiana Raluca

Das Bundesumweltministerium möchte die Fahrradinfrastruktur in Deutschland noch stärker fördern. Deshalb können Antragsberechtigte für den Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) ab März neue Projektskizzen einreichen. Das Skizzenfenster wird bis zum 30. April 2021 geöffnet sein.

Förderung von Maßnahmenbündeln

Gefördert werden modellhafte investive Vorhaben, die die Radverkehrssituation und Lebensqualität in interkommunalen Projekten und bestimmten regionalen Gebieten – wie Wohnquartieren und Landkreisen – verbessern. Zudem sollen die Projekte zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen und durch ihren Vorbildcharakter zu weiteren Vorhaben anregen.

Außerdem ist zu beachten: Die Projekte müssen als Maßnahmenbündel gestaltet sein, also als Kombinationen aus unterschiedlichen investiven Einzelmaßnahmen, die zusammen ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen generieren und Bürger*innen zum Fahrradfahren animieren. Ein solches Bündel kann etwa der Ausbau von Fahrradachsen in Kombination mit Abstellanlagen oder Reparaturstationen sein. Einzelmaßnahmen sind nicht förderfähig.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Nicht antragsberechtigt sind Bundesländer und deren Einrichtungen sowie landeseigene Gesellschaften (betrifft nicht Hochschulen).

Unterstützung in Corona-Zeiten

Die Corona-Pandemie stellt kommunale Akteur*innen vor große finanzielle Herausforderungen. Um den Klimaschutz auf kommunaler Ebene trotz angespannter Haushaltslage weiter voranzubringen, unterstützt das Bundesumweltministerium kommunale Zuwendungsempfänger*innen mit Mitteln aus dem Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung. Das bedeutet konkret: Bei der Skizzeneinreichung vom 1. März bis zum 30. April und der darauffolgenden Antragstellung für ausgewählte Vorhaben bis zum 31. Dezember 2021 profitieren sie von verbesserten Bedingungen. Die Förderquote beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Zudem senkt sich der Eigenanteil um fünf beziehungsweise zehn Prozent. Dies gilt jedoch nicht für gewerbliche Unternehmen: Sie müssen weiterhin einen Mindesteigenanteil von 50 Prozent aufbringen und erhalten somit maximal eine Förderquote von 50 Prozent. Eine gute Nachricht für finanzschwache Kommunen: Sie profitieren sogar von Zuschüssen bis zu 100 Prozent – ein Eigenteil muss nicht erbracht werden. Nutzen Sie also Ihre Chance im Frühling! Weitere Infos zu den Änderungen in 2021 finden Sie hier.

Hinweise zur Antragstellung

Die Antragstellenden sollten beachten, dass sie mit der Umsetzung ihres Radverkehr-Vorhabens frühestens ein Jahr nach Einreichung der Unterlagen starten können, denn das Antragsverfahren verläuft zweistufig: Im ersten Schritt wird die Projektskizze über das elektronisches Formularsystem easy-Online eingereicht. Die inhaltliche Vorhabensbeschreibung sollte dabei einen Umfang von 15 Seiten einschließlich der kartographischen Darstellungen, Planskizzen und Fotos nicht überschreiten. Zudem müssen die im Förderaufruf genannten Gliederungspunkte und Inhaltsangaben eingehalten werden. Ein Muster für die Skizzengliederung stellt der Projektträger Jülich (PtJ) hier unter „Downloads“ zur Verfügung. Wichtig ist, dass die im Internet eingereichten Unterlagen zusätzlich ausgedruckt und unterschrieben postalisch an das Team des PtJ geschickt werden. Die Kontaktadresse und weitere Informationen zum Verfahren finden Sie im Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr als PDF.

Nach der Schließung des Skizzenfensters werden die eingereichten Skizzen dahingehend geprüft, welche Vorhaben zur Antragstellung aufgefordert werden. Allen Antragsteller*innen steht das Team des PtJ beratend zur Seite und teilt mit, zu welchen Punkten ausführlichere Angaben gemacht werden sollten. Die Einreichung des Förderantrags erfolgt auch hier über easy-Online und postalisch – die Zugangsdaten erhalten die Antragsteller*innen persönlich.