Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz: Handreichung zur Koordination von Sammelanträgen für mehrere Kommunen
Kommunen, die am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen, können sich über die Kommunalrichtlinie eine Einstiegsberatung durch externe Dienstleisterinnen oder Dienstleister fördern lassen. Um gerade kleinere Kommunen bei diesem Schritt zu unterstützen, kann eine Koordinierungsstelle die Antragstellung für mehrere Kommunen übernehmen. Eine neue Handreichung des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) erklärt, was bei diesem Vorgehen zu beachten ist.
Die „Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz“ richtet sich an kommunale Antragstellerinnen und Antragsteller, die zunächst erste Schwerpunkte für einen strukturierten Klimaschutzprozess setzen möchten, oft aber zu geringe personelle Kapazitäten für die eigenständige Beantragung von Fördermitteln haben. In diesem Fall kann eine Koordinierungsstelle die Antragstellung für mehrere Kommunen übernehmen und einen sogenannten „Sammelantrag“ einreichen. Dabei muss die Koordinierungsstelle selbst nicht antragsberechtigt sein. Neben Kreisverwaltungen oder Verwaltungen auf Gemeindeverbandsebene kommen beispielsweise auch Energieagenturen für diese Rolle in Frage.
Die neue Handreichung wurde vom SK:KK im Auftrag des Bundesumweltministeriums erstellt.
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