Direkt zum Inhalt

Login

Teilen Sie Ihr Wissen, diskutieren Sie aktuelle Themen und lassen Sie sich von anderen zu neuen Vorhaben inspirieren. Melden Sie sich jetzt für die Klimaschutz-Community an. Wir freuen uns auf Sie!

Sie haben sich bereits in der Vergangenheit registriert und können sich nun nicht mehr einloggen? Aus technischen Gründen ist es notwendig, sich über die Funktion “Passwort vergessen?” ein neues Passwort anzufordern. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Anweisungen zum Zurücksetzen Ihres Passworts werden an die E-Mail-Adresse gesendet, die Sie in Ihrem Benutzerkonto hinterlegt haben.

27. Aug. 2021

Klimaschutz macht Schule: BMU unterstützt Kitas und Schulen mit Fördermitteln über die Kommunalrichtlinie

Ob beim Energiesparen im Kita- oder Schulalltag oder bei Modernisierungsmaßnahmen in Turn- oder Schwimmhalle: In Bildungseinrichtungen steckt viel Potenzial zur Einsparung von Treibhausgasemissionen – und Kosten. Das Bundesumweltministerium (BMU) bezuschusst Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der Kommunalrichtlinie. Aktuell sind die Förderbedingungen besonders gut.

Schultreppenhaus mit Schüler*innen, die sich bewegen.
Sanierungs- und Modernisierungsmaßnhamen können Schulen auch nutzen, um den Klimaschutz vor Ort voranzubringen.
© Monkey Business Images / Shutterstock

Das Thema Klimaschutz erschöpft sich in Kitas und Schulen längst nicht bei Projekten zum Energiesparen – einem nachhaltigen und klimafreundlich gestalteten Lernumfeld kommt immer größere Bedeutung zu. Das stellt kommunale, kirchliche und private Träger von Kitas und Schulen vor die Aufgabe, Klimaschutzmaßnahmen in ihren Einrichtungen umzusetzen und diese auch im Sanierungsfall mitzudenken. Über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt das Bundesumweltministerium dieses Engagement.

Vor allem durch energieeffiziente Technik lassen sich nicht nur Treibhausgase, sondern auch die laufenden Kosten in Schulen und Kitas signifikant senken. Dabei sind die Förderkonditionen aktuell aufgrund des Corona-Konjunkturpakets besonders gut: Antragstellende profitieren von um 10 Prozentpunkte erhöhten Förderquoten und reduzierten Eigenmittelanteilen.

Finanzielle Unterstützung über die Kommunalrichtlinie gibt es für

  • die Modernisierung von Beleuchtung und Belüftung: Das BMU fördert die Umrüstung auf hocheffiziente Außenbeleuchtung mit zeit- oder präsenzabhängiger Schaltung sowie auf klimafreundliche LED im Innen- und Hallenbereich. Das ist nicht nur mit Blick auf Innenräume und Flure praktisch, sondern auch für Turn- und Schwimmhallen. Förderfähig ist zudem die energetische Sanierung von Lüftungsanlagen, im Zuge einer Grundsanierung auch die Nachrüstung. 
  • Energiesparmodelle: Schüler*innen und Kitakinder aktiv zum Klimaschutz motivieren und gleichzeitig den Energie- und Wasserverbrauch im Kita- oder Schulgebäude senken – das gelingt mit Energiesparmodellen, die ein Gewinn für die ganze Einrichtung sind. Ein besonderer Anreiz für die Teilnehmenden an einem solchen Energiesparmodell ist das Prämiensystem, bei dem ein Teil der eingesparten Kosten zurück in die Einrichtung fließt. Zuschüsse gibt es unter anderem für eine Personalstelle oder die Unterstützung durch externe Dienstleister*innen und ein Starterpaket, das zum Beispiel Sachkosten für die pädagogische Arbeit, die Ausstattung für die Energieteams und Stromzähler umfasst. 
  • neue Fahrradparkplätze: Damit schon die Kleinsten sich gerne auf den (Rad-) Weg zur Schule machen, fördert das BMU Projekte zur nachhaltigen Mobilität. Schulen und Kitas können beispielweise Fördermittel für neue, öffentlich zugängliche Radabstellanlagen beantragen, die auch in Kombination mit Abstellmöglichkeiten für Tretroller förderfähig sind. 
  • den Austausch von Elektrogeräten: Vom Elektroherd bis zur Gefriertruhe – in die Jahre gekommene Küchengeräte gibt es noch in vielen Einrichtungen. Über die Kommunalrichtlinie besteht die Möglichkeit, sogenannte „weiße Ware“ in Schul- und Lehrküchen, Fach- und Technikräumen sowie Kindertagesstätten durch neue energieeffiziente Modelle auszutauschen.
  • eine klimafreundliche Digitalisierung: Eine Potenzialstudie zur Digitalisierung ist ein erster wichtiger Schritt für Schulen, um beispielsweise ihre Rechenzentren klimafreundlich aufzustellen. Gefördert werden auch Investitionen in bestehende Infrastruktur oder den Ersatz von Hardware-Komponenten. 
  • die Modernisierung von Gebäude- und Gebäudeleittechnik: Auch an vielen anderen Stellen ist in Kitas und Schulen eine klimafreundliche Modernisierung mit Unterstützung des BMU möglich: bei der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in Gebäuden, der bedarfsgerechten Anpassung ineffizienter Warmwasserbereitungsanlagen ebenso wie beim Einbau von Hocheffizienzpumpen in Schwimmbädern oder Sonnenschutzlösungen mit Tageslichtnutzung.     

Bessere Förderbedingungen für Schulen & Kitas 

Um es für Schulen und Kitas noch einfacher zu machen, ihre Infrastruktur und den Klimaschutz gleichermaßen nach vorn zu bringen, profitieren ihre Träger bei ausgewählten investiven Förderschwerpunkten von um 5 Prozentpunkte erhöhten Förderquoten. Diese werden zu den bereits durch das Konjunkturpaket erhöhten Quoten addiert. Für Antragstellende aus Braunkohlerevieren werden zusätzliche 15 Prozentpunkte gewährt. Um die Mindestzuwendung zu erreichen, können bei einigen Förderschwerpunkten mehrere kleine Maßnahmen zusammen beantragt werden. Eine Übersicht über alle Fördermöglichkeiten und entsprechende Förderquoten finden Sie in der Fördertabelle am Ende dieser Seite.

Gut beraten – vom SK:KK und dem PtJ

Fragen zu den Fördermöglichkeiten im Rahmen der NKI beantwortet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) zusammen mit dem Projektträger Jülich (PtJ) bei der kostenfreien Online-Sprechstunde für Bildungsträger, die am 27. September 2021 stattfindet. Zur Anmeldung

Außerhalb der Online-Sprechstunde berät das Team des SK:KK von Montag bis Freitag, 9 bis 15 Uhr, kostenlos unter 030 39001-170 oder per E-Mail an skkk@klimaschutz.de. Bei allen Fragen rund um Antragstellung und -prozess ist der Projektträger Jülich unter 030 20199-577 und unter ptj-ksi@fz-juelich.de zu erreichen. Erstantragstellende können sich von sogenannten Antragspat*innen Schritt für Schritt durch den Prozess begleitet lassen.