Neue SK:KK-Factsheets informieren zur Kommunalrichtlinie
Investitionen in den Klimaschutz lohnen sich gleich mehrfach: Sie helfen dem Klima, erhöhen die Lebensqualität der Menschen vor Ort und sparen Geld ein. Drei neue Factsheets des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) zeigen, wie Akteurinnen und Akteure des kommunalen Umfelds von der neuen Kommunalrichtlinie profitieren.
Seit 1. Januar 2019 ist die neue Kommunalrichtlinie gültig. Mit ihr sind neue Maßnahmen förderfähige und neue Gruppen antragsberechtigt. Diese drei Factsheets vom SK:KK im Auftrag des BMU schaffen einen Überblick:
- Startschuss für den Klimaschutz: Wie Sie in Ihrer Kommune profitieren
- Unternehmen Klimaschutz: Wie Sie als kommunaler Betrieb profitieren
- Aktiv für den Klimaschutz: Wie Sie als Sportverein profitieren
Die Publikationen zeigen, welche Gruppen antragsberechtigt sind, welche Maßnahmen gefördert werden und wie hoch die Förderquoten und Mindestzuwendungen sind. Weitere Publikationen etwa zu Kita, Schule, Jugendwerkstatt oder Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe sowie kommunale Netzwerke sind für die kommenden Monate geplant.
Anträge im Rahmen der neuen Kommunalrichtlinie können vom 1. Januar bis zum 31. März und vom 1. Juli bis zum 30. September 2019 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Klimaschutzkonzept, Klimaschutzmanagement und Energiemanagementsysteme können ganzjährlich beantragt werden.
Fragen zur Kommunalrichtlinie und anderen Fördermöglichkeiten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) beantwortet das SK:KK telefonisch unter 030 39001-170 und unter skkk@klimaschutz.de.