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18. Dez. 2020

Reichen Sie Ihre Projektidee ein!

Ab dem 1. Januar 2021 können Sie Ihre geplanten Vorhaben für die Module 1 und 2 des Förderaufrufs für innovative Klimaschutzprojekte einreichen. Die Skizzenfenster sind bis zum 31. März 2021 geöffnet.

Das Bild zeigt drei Personen an einem Bürotisch mit Computer und Unterlagen.
© Pexels/ fauxels

Bis 2050 will Deutschland weitgehend treibhausgasneutral werden. Damit das gelingen kann, ist eine Förderung von Klimaschutzmaßnahmen und neuen Ansätzen in den Bereichen Wissensaufbau und Verstetigung wichtig. Das Bundesumweltministerium (BMU) unterstützt die Entwicklung, Erprobung und Verbreitung von innovativen Klimaschutzprojekten - beispielsweise mit dem Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Konkret gefördert werden innovative Ansätze in Kommunen, Wirtschaft und Bildung, die einen signifikanten Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten und diese sichtbar machen.

Zwei Module für verschiedene Ansätze

Der Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte gliedert sich in zwei Module: Modul 1 richtet sich an innovative Vorhaben, die pilothaft erprobt werden, Modul 2 adressiert bereits erprobte und erfolgreiche Ansätze, um diese bundesweit zu verbreiten und zu verstetigen. Ab dem 1. Januar 2021 können Sie für beide Module Projektskizzen einreichen. Die Einreichungsfrist endet am 31. März 2021.

Im Modul 1 werden innovative Ideen gesucht, die beispielsweise:

  • auf ein relevantes beziehungsweise messbares Treibhausgasminderungspotenzial ausgerichtet sind,
  • Methoden oder Routinen entwickeln und erproben, welche die Akteur*innen der Zielgruppen befähigen, konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz umzusetzen
  • eine hohe Transferfähigkeit sowie ein großes Verstetigungspotenzial aufweisen.

Innerhalb des Moduls 2 werden unter anderem Ansätze gefördert, die:

  • plausible Wirkketten zur Minderung von Treibhausgasen aufweisen,
  • mit einem plausiblen Monitoring-Konzept die Zielerreichung kontrollieren,
  • eine bundesweite Maßnahmenumsetzung vorsehen – beispielsweise durch die Abdeckung der regionalen Cluster Nord, Ost, Süd und West.

Nicht gefördert werden Investitionen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Für die eingereichten Skizzen gelten als zentrale Bewertungskriterien der projektspezifische Klimaschutzbeitrag, die bundesweite Verbreitung sowie das Verstetigungspotenzial. Weiterhin stellen das Eigeninteresse der Antragstellenden an der Projektumsetzung und die Höhe der eingebrachten Eigenmittel wesentliche Auswahlkriterien dar.

Unser Tipp für die Ermittlung von Treibhausgaseinsparungen

Förderanträge für Klimaschutzprojekte und -maßnahmen sollen möglichst fundierte Aussagen zu den potenziellen Treibhausgaseinsparungen (THG-Einsparungen) treffen. Die 14-seitige Handreichung „Arbeitshilfe zur Ermittlung der Treibhausgasminderung“ unterstützt Sie bei der Definition und Quantifizierung dieser Angaben. Sie erfahren unter anderem, wie Sie mit gesicherten Methoden und auf nachvollziehbare und überprüfbare Art und Weise, die geplanten und erreichten THG-Minderungen berechnen und abschätzen können.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eine eigene Rechtspersönlichkeit kann die jeweilige Kommune einen Förderantrag stellen. Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt. Es handelt sich um ein zweistufiges wettbewerbliches Verfahren, bei dem im ersten Schritt eine Skizze eingereicht wird. Die besten Anträge werden dann zur Antragstellung aufgefordert. Alle Details finden Sie im Förderaufruf unter Punkt 7 oder auf der entsprechenden Webseite vom PtJ.

Sie haben Fragen zum Förderprogramm?

Sie können sich an die Ansprechpartner*innen des Projektträgers Jülich wenden:
Geschäftsbereich Innovativer Kommunaler Klimaschutz
Forschungszentrum Jülich GmbH
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Telefon: 030 - 20199-488
E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de
Web: www.ptj.de

Die Ziele des Förderaufrufs und die förderfähigen Ansätze der Module 1 und 2 können Sie hier nachlesen.

Mehr über den Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte erfahren Sie auf der Internetseite des Projektträgers Jülich.

Zum PDF des Förderaufrufs für innovative Klimaschutzprojekte gelangen Sie hier.

Weitere Informationen zur Handreichung „Arbeitshilfe zur Ermittlung der Treibhausgasminderung“ und das PDF zum Download finden Sie hier.