Klimaschutz im Alltag
Klimafreundliches Handeln etablieren
Mit dem Förderaufruf „Klimaschutz im Alltag“ fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen der „Nationalen Klimaschutzinitiative“ (NKI) modellhafte Projekte, die Angebote zur Unterstützung klimafreundlicher und nachhaltiger Lebensstile im Alltag in städtischen Quartieren und ländlichen Nachbarschaften entwickeln und etablieren. Diese Angebote sollen modellhaft erprobt und verbreitet werden.
01. Dez. 2016 bis 15. Apr. 2017
01. Dez. 2016 bis 15. Apr. 2017
Die Projekte sollen Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Bewusstsein und Alltagshandeln der Bürgerinnen und Bürger in allen relevanten Handlungsfeldern etablieren. Dafür ist ein Dialogprozess zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern, Kommune, Planerinnen und Planern sowie weiteren lokalen Akteuren in städtischen Quartieren und ländlichen Nachbarschaften erforderlich, um die entwickelten Maßnahmen eines nachhaltigen Alltags für den Klimaschutz langfristig zu verankern. Damit ergänzt die Entwicklung eines nachhaltigen Alltags im Sinne des Klimaschutzes technische Maßnahmen, die zu einem höheren Energieeffizienzstandard in Quartieren führen.
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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kooperationen (Verbund) von Kommunen, Verbänden, Vereinen, Stiftungen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen, Hochschulen und Unternehmen. An jedem Verbund muss mindestens eine Kommune, in der sich das Quartier bzw. eine ländliche Nachbarschaft befindet, beteiligt sein.
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Was wird gefördert?
Die geförderten Vorhaben durchlaufen zwei Phasen, die Konzeptions- und Vernetzungsphase (Phase 1) und die Umsetzungsphase (Phase 2).
In der zwölfmonatigen Konzeptionsphase sind die Grundlagen zur Schaffung eines mittel- und langfristigen Transformationsprozesses zur Erreichung eines nachhaltigen und klimafreundlichen Alltags in Nachbarschaften zu entwickeln. Die Konzeption und Durchführung des Beteiligungsprozesses zur Erstellung des Aktionsplans soll durch entsprechende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung begleitet werden.
In der anschließenden 36-monatigen Umsetzungsphase werden verschiedene Bausteine aus dem Aktionsplan umgesetzt und das Netzwerk weiterhin aktiv betrieben und verstetigt, um weitere Projekte und Aktionen zu initiieren, die bei der definierten Zielerreichung unterstützen. Inhaltlicher Schwerpunkt in dieser Phase ist das Klima-Coaching in mindestens zwei Handlungsfeldern.
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Wie wird gefördert?
Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung unter Berücksichtigung einer angemessenen Beteiligung durch Eigenmittel und gegebenenfalls die Mobilisierung zusätzlicher Drittmittel. Die Anträge müssen eine Mindestzuwendung von 10.000 Euro umfassen.
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Das Antragsverfahren
Das Auswahlverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen die Interessenten eine aussagefähige Projektskizze ein. Sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind und die Projektskizze hinsichtlich der Bewertungskriterien positiv bewertet wird, erfolgt im nächsten Schritt die Aufforderung zur Vorlage eines formalen Förderantrags. Falls Ihre Skizze erfolgreich war, erhalten Sie Anfang Juli 2017 die Aufforderung zur Einreichung eines Antrags. Bitte beachten Sie, dass Ihre Förderanträge bis Ende August 2017 eingereicht werden müssen.
Bei der Antragstellung sind die allgemeinen Hinweise zur Erstellung von Anträgen sowie zum Übergang von Phase 1 zu Phase 2 für den Förderaufruf „Klimaschutz im Alltag“ zu beachten.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch
- Detailberatung zur Richtlinie
- Unterstützung bei der Antragstellung
- Vermittlung zu Seminaren und Antragspaten
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
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