Einsatz eines Umsetzungsmanagements
Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen. Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet.
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Was wird gefördert?
Gefördert wird ein Klimaschutzmanagement für die Umsetzung von Fokuskonzepten beziehungsweise Klimaschutzteilkonzepten. Voraussetzung ist, dass sich das Konzept auf die Handlungsfelder Mobilität oder Abfallwirtschaft bezieht.
Bezuschusst werden Ausgaben für
- Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens über eine neu eingerichtete Projektstelle zusätzlich beschäftigt wird,
- externe Dienstleistungen für
- professionelle Prozessunterstützung,
- Unterstützung im Rahmen der Akteursbeteiligung,
- Material zur begleitenden Öffentlichkeitsarbeit,
- die Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteuren
- und Dienstreisen zu Weiterqualifizierungen, Netzwerktreffen, Fachtagungen und Infoveranstaltungen.
Warum es sich für Sie lohnt:
- Die Fokus- beziehungsweise Klimaschutzteilkonzepte werden von zusätzlichem Personal umgesetzt. Das schont die vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen.
- Das Umsetzungsmanagement hilft dabei, Strukturen und Aktivitäten zum Klimaschutz in Ihrer Kommune zu verankern und langfristig zu verstetigen.
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 24 Monate.
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Wer wird gefördert?
Gefördert werden beispielsweise
- Kommunen
- sowie weitere Akteure im kommunalen Umfeld mit komplexen Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen, die durch ein Fokuskonzept erhebliches Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial in den einzelnen Sektoren erzielen können.
Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie.
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Förderquoten
- Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
- Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
- Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
- Antragsteller aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beantragen Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“).
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Antragsverfahren und Antragstellung
Förderanträge können ab 1. Februar 2025 gestellt werden.
Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe ab 1. Februar 2025 unter Links & Downloads):
- eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
- einen easy-Online-Antrag 4.1.10 b) Einsatz eines Umsetzungsmanagements.
Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung als PDF-Datei über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.
Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:
1. TAN-Verfahren:
Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF-Datei mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail bei der Projektträgerin nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie in der Anleitung.
2. Postalische Einreichung:
Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen Sie diese durch die bevollmächtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69
10963 BerlinFür den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen – bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Ausschreibung der Personalstelle(n) darf nur in Absprache mit der Projektträgerin erfolgen, damit der Projektstart und das Einstellungsdatum zusammenpassen.
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Antworten auf häufig gestellte Fragen
Kann ein Umsetzungsmanagement für mehrere Fokuskonzepte gefördert werden?
Antragsteller können mehrere Fokuskonzepte erstellen, es kann jedoch nur ein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept durch ein über die Kommunalrichtlinie gefördertes Umsetzungsmanagement umgesetzt werden.Wann ist eine professionelle Prozessunterstützung sinnvoll?
Im Rahmen der Prozessunterstützung können externe Dienstleistungen beantragt werden. Diese sollen helfen, bestimmte Prozesse und Aufgaben, die der Umsetzung des Konzeptes beziehungsweise der Verstetigung des Klimaschutzes dienen, etwa die Konzeption und Moderation von Veranstaltungen, Ansprache und Mobilisierung von Akteuren, Aufbau und Betreuung von Netzwerken, zu festigen und die Klimaschutzmanager und Klimaschutzmanagerinnen befähigen, diese und ähnliche Aufgaben künftig eigenständig bearbeiten zu können („Hilfe zur Selbsthilfe“).Was ist unter „Akteursbeteiligung“ zu verstehen?
„Akteursbeteiligung“ bezeichnet die Einbindung von relevanten Akteuren innerhalb und außerhalb der Verwaltung im Rahmen der Umsetzung des Fokuskonzeptes.Wozu dient die Öffentlichkeitsarbeit?
Ziel ist es, die breite Öffentlichkeit über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Fokuskonzept und die angestoßenen Klimaschutzaktivitäten in der Kommune oder Organisation zu informieren. Das kann zum Beispiel über Flyer, Anzeigen in Medien oder Informationen auf Webseiten erfolgen.Berechtigen selbst finanzierte „Fokuskonzepte“ zu den Themen Abfall oder Mobilität, die sowohl die Inhalte als auch Anforderungen von KRL-Fokuskonzepten 1:1 erfüllen, zur Beantragung von Umsetzungsmanagements nach Kommunalrichtlinie Nummer 4.1.10b?
Ja. Es kann genau ein Umsetzungsmanagement aus den zwei genannten Themenfeldern gefördert werden, sofern es dazu noch keine Förderung eines Klimaschutzmanagements zur Umsetzung eines Fokus- oder Klimaschutzteilkonzepts aus einem der Themenfelder gab. Das selbst finanzierte Fokuskonzept, für das ein Umsetzungsmanagement nach Nummer 4.1.10b beantragt werden soll, muss den inhaltlichen Anforderungen eines Fokuskonzeptes laut Kommunalrichtlinie genügen und darf nicht älter als 36 Monate sein.Warum muss die projektbezogene Personalstelle befristet geschaffen werden?
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie erfolgt die Förderung als Projektförderung, das heißt für eine definierte Zielstellung und für einen befristeten Zeitraum. Die zu fördernde Personalstelle ist entsprechend dieser Zielstellungen neu zu schaffen und für die Dauer der Projektförderung zu befristen.
Gemäß der Richtlinie für einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) sind Personalausgaben nicht zuwendungsfähig, wenn diese bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten gedeckt sind. Das projektbezogene Personal darf demzufolge nicht grundfinanziert sein.
In der Vorhabenbeschreibung zum Förderantrag ist daher eine entsprechende Erklärung zu bestätigen, dass die Personalstelle zusätzlich und befristet geschaffen wird.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch über
- spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
- zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
- das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
- Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH