Logistik & Mobilität
Gestalten Sie Ihre Region fahrradfreundlich und machen Sie Lieferverkehr, Transport und weitere Logistik klimafit für die Zukunft. Sichern Sie sich finanzielle Unterstützung über die Nationale Klimaschutzinitiative für:
-
Verbesserung des fließenden Radverkehrs und dessen Infrastruktur
Über die Kommunalrichtlinie werden folgende Gegenstände mit 50 Prozent (65 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert:
- Errichtung von Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Radwegen, Geh- und Radwegen, Fahrradstraßen, Fahrradschnellwegen und Fahrradzonen, inklusive Wegweisung und Signalisierung
- Umgestaltung von Knotenpunkten und bestehenden Fahrradwegen für ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen und mehr Sicherheit
- Beleuchtung für Fahrradwege im Rahmen einer gemäß dieser Förderrichtlinie geförderten Maßnahme zur Verbesserung des fließenden Radverkehrs
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen, Schulen und Hochschulen. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
-
Fahrradabstellanlagen und –parkhäuser
Über die Kommunalrichtlinie werden folgende Gegenstände gefördert:
- Errichtung von Fahrradabstellanlagen und -parkhäusern mit 50 Prozent (65 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren)
- Über die Bike+Ride Offensive Fahrradabstellanlagen in Bahnhofsnähe mit 70 Prozent (85 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren). Zusätzliche Informationen zur Bike+Ride Offensive erhalten Sie hier.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen, Schulen und Hochschulen. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
-
Mobilitätsstationen
Über die Kommunalrichtlinie werden Mobilitätsstationen, die verschiedene Verkehrsmittel des Umweltverbundes miteinander verknüpfen, mit 50 Prozent (65 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen sowie kommunale Unternehmen. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
-
Fokuskonzept Mobilität
Über die Kommunalrichtlinie wird die Erstellung von Fokuskonzepten durch fachkundige externe Dienstleistende mit 60 Prozent (80 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Dieses bezieht sich auf eines der folgenden Themen:
- Mobilität
- Abfallwirtschaft
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.