Subventionsbelehrung
Wenn Ihr Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung positiv geprüft wird, kann Ihr Vorhaben durch eine Zuwendung gefördert werden.
Da es sich bei der Zuwendung möglicherweise um eine Subvention im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches handelt, weisen wir Sie im Folgenden auf die Strafbarkeit im Falle des Subventionsbetruges hin.
Die folgenden Dokumente sind von allen Antragstellenden herunterzuladen und sorgfältig zu lesen:
- Anschreiben des BMWK zur Subventionsbelehrung
- Anlage A: Rechtgrundlage (StGB und SubvG)
- Anlage B: ANBest-P - Subventionserhebliche Tatsachen bzw. ANBest-GK - Subventionserhebliche Tatsachen
Bitte bestätigen Sie in Ihrem easy-Online-Antrag, dass Sie die oben genannten Dokumente zur Kenntnis genommen haben.
Die unter „Downloads“ verlinkte Anlage C ist nur von den Antragstellenden rechtsverbindlich unterschrieben und postalisch einzureichen, die hierzu aufgefordert wurden und in easy-Online nicht die Möglichkeit hatten, die genannten Dokumente zur Kenntnis zu nehmen.
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