Das Förderprogramm für Ihr Vorhaben
Die Nationale Klimaschutzinitiative unterstützt durch verschiedene Förderprogramme Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland finanziell. Mit sehr guten Förderquoten konnten wir so gemeinsam schon zahlreiche Klimaschutzprojekte realisieren und Unternehmen, Kommunen, Vereine und Bildungseinrichtungen in der Umsetzung begleiten.
Förderprogramme
Hier finden Sie unsere aktuellen und kommenden Förderprogramme zur Unterstützung Ihres Klimaschutzprojekts. Bitte beachten Sie die jeweiligen Einreichungsfristen.
Kälte-Klima-Richtlinie
Gefördert werden Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen, einschließlich Komponenten und Speicher. Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen. Sie läuft spätestens zum 31. Dezember 2026 endgültig aus.
E-Lastenfahrrad-Richtlinie
Mit der Richtlinie „Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft“ wird die Anschaffung von gewerblichen Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung gefördert.
Kommunalrichtlinie
Kommunen weisen großes Potenzial auf, um Treibhausgase zu reduzieren. Mit der Kommunalrichtlinie (KRL), die seit dem Jahr 2008 besteht, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Kommunen und kommunale Akteure dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken. Die positiven Effekte der Klimaschutzmaßnahmen gehen weit über den Klimaschutz hinaus: Sie steigern die Lebensqualität vor Ort und sorgen durch sinkende Energiekosten für finanzielle Entlastung. Gleichzeitig kurbeln klimafreundliche Investitionen die regionale Wertschöpfung an.
Abgelaufene Förderprogramme
Kommunalrichtlinie (bis 2021)
Mit der Richtlinie unterstützt das Bundesumweltministerium kommunale Akteur*innen dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. Die positiven Effekte gehen weit über den Schutz des Klimas hinaus: Sie steigern die Lebensqualität vor Ort und entlasten den kommunalen Haushalt durch sinkende Energiekosten. Gleichzeitig kurbeln klimafreundliche Investitionen die regionale Wertschöpfung an. Zum 1. Januar 2022 tritt eine novellierte Fassung der Richtlinie in Kraft.
Kleinserien-Richtlinie
Damit sich innovative und klimaschonende Technologien schneller am Markt etablieren können, fördert das Bundesumweltministerium mit der Kleinserien-Richtlinie ausgewählte Technologien in fünf Bereichen (Module).
Mini-KWK-Richtlinie
Die Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) bis 20 kWel (Mini-KWK-Richtlinie) ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Förderanträge können noch bis zum 31. Dezember 2020 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.
Seitennummerierung
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Die Nationale Klimaschutzinitiative
Bike+Ride Offensive
Seit dem 1. März 2020 können Kommunen für den Auf- und Ausbau von Fahrradabstellanlagen in Bahnhofsnähe über die Kommunalrichtlinie einen Zuschuss von 70 Prozent erhalten. Antragstellende aus Braunkohlerevieren und finanzschwache Kommunen profitieren von einer erhöhten Förderquote von bis zu 85 Prozent. Die Bike+Ride-Offensive ist eine Kooperation des BMU und der Deutschen Bahn.