Klimaschutzkonzepte & Personal
Sichern Sie sich tatkräftige Unterstützung durch qualifiziertes Personal, das Klimaschutzpotenziale vor Ort identifiziert, mit geeigneten Konzepten angeht und bei der Umsetzung alle relevanten Akteure einbezieht. So werden klimafreundliche Modernisierungen strategisch vorangetrieben. Finanzielle Unterstützung erhalten Sie dabei für:
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Erstvorhaben Klimaschutzmanagement und -konzept
Über die Kommunalrichtlinie wird das Erstellen eines Klimaschutzkonzeptes sowie die Schaffung einer Stelle im Klimaschutzmanagement über zwei Jahre mit 70 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
In die Förderung fallen:
- Sach- und Personalausgaben
- Vergütung externer Dienstleistungen
- Ausgaben für Dienstreisen
- Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
- Ausgaben für Akteursbeteiligung
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen sowie Hochschulen und Religionsgemeinschaften. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement und -konzept
Über die Kommunalrichtlinie wird die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept über maximal drei Jahre mit 40 Prozent (60 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
In die Förderung fallen:
- Sach- und Personalausgaben
- Vergütung externer Dienstleistungen
- Ausgaben für Dienstreisen
- Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
- Ausgaben für Akteursbeteiligung
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen sowie Hochschulen und Religionsgemeinschaften. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Erstellung von Fokuskonzepten
Über die Kommunalrichtlinie wird die Erstellung von Fokuskonzepten durch fachkundige externe Dienstleister mit 60 Prozent (80 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Dieses bezieht sich auf eines der folgenden Themen:
- Mobilität
- Abfallwirtschaft
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Einsatz eines Umsetzungsmanagements
Über die Kommunalrichtlinie wird ein Klimaschutzmanagement für die Umsetzung einzelner Maßnahmen aus einem Fokuskonzept mit 40 Prozent (60 Prozent für finanzschwache Kommunen) gefördert. Zudem können Zuwendungsempfangende, die aktuell ein Klimaschutzmanagementerstvorhaben zur Umsetzung eines durch externe Dienstleister erstelltes integriertes Klimaschutzkonzept umsetzen, ebenfalls eine Förderung für ein zweijähriges Umsetzungsvorhaben erhalten.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Einsatz eines Umsetzungsmanagements für integrierte Klimaschutzkonzepte
Über die Kommunalrichtlinie wird mit 40 Prozent (60 Prozent für finanzschwache Kommunen) ein Klimaschutzmanagement zur weiteren Umsetzung eines integrierten Klimaschutzkonzepts gefördert, das an ein Erstvorhaben im Klimaschutzmanagement anschließt und gemäß der Übergangsregelung der bis zum 31. Dezember 2021 gültigen Kommunalrichtlinie bewilligt wurde.
Antragsberechtigt sind alle Kommunen und Organisationen, denen ein Erstvorhaben Klimaschutzmanagement zur Umsetzung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes gemäß der Übergangsregelung der bis zum 31. Dezember 2021 gültigen Kommunalrichtlinie bewilligt wurde.
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Klimaschutzkoordination
Gefördert wird die Einrichtung einer Klimaschutzkoordination in Organisationen, die im intermediären Sinne Aufgaben für die Organisationseinheiten der untergeordneten Ebene übernehmen mit 70 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren).
Für den Förderschwerpunkt Klimaschutzkoordination sind nur Landkreise antragsberechtigt.