Wasserversorgung & Abwasserentsorgung
Sparen Sie Energie durch moderne Aggregate und Pumpen in der Trinkwasserversorgung oder bei der Abwasserentsorgung. Über die Nationale Klimaschutzinitiative können Sie Fördergelder für folgende Fördergegenstände beantragen:
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Energieeffiziente Aggregate in der Trinkwasserversorgung
Über die Kommunalrichtlinie werden der Austausch bestehender Pumpen- oder Ventilatorsysteme in der Trinkwasserversorgung, die Nachrüstung von Motoren mit Frequenzumformern sowie eine hydraulische Betriebsoptimierung und die Installation von Mess-, Regel- und Steuertechnik mit 30 Prozent (45 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Wasserwirtschaftsverbände. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Systemische Optimierung in der Trinkwasserversorgung
Über die Kommunalrichtlinie werden Investitionen in die Modernisierung von Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Optimierungsdienstleistungen mit 30 Prozent (45 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Wasserwirtschaftsverbände. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung
Über die Kommunalrichtlinie werden Maßnahmen zur klimafreundlichen Abwasserbewirtschaftung mit 30 Prozent (45 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert. Konkrete werden folgende Maßnahmen unterstützt:
- Klärschlammverwertung im Verbund
- Errichtung einer Vorklärung und Umstellung der Klärschlammbehandlung auf Faulung
- Einsatz effizienter Querschnittstechnologien
- Umstellung auf Schlammtrocknung mit erneuerbaren Energien
- Emissionsfreie Lagerung von Faulschlamm
- Anwendung innovativer Verfahrenstechnik
- Reduzierung von Stickstoffemissionen bei der Faulschlammbehandlung
- Erhöhung der Faulgasmenge
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie öffentlich rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Sanierung von Beckenwasserpumpen
Über die Kommunalrichtlinie wird die Sanierung von Beckenwasserpumpen mit 40 Prozent (55 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.